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Chips und Tricks

Foto vom Smartphone-Dieb machen

Nutzer können ein Smartphones auch dann steuern, wenn es verlegt oder gestohlen wurde. Die Geräte lassen sich sperren und orten.

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CID

Smartphones sind vollwertige Computer und damit auch Speicher privater oder geschäftlicher Daten. Daher sollten Nutzer Vorkehrungen treffen, falls die mobilen Geräte gestohlen oder einfach nur verlegt werden. Über PCs oder andere Handys lassen sich nämlich Befehle an das vermisste Smartphone senden, die fast alles aus der Ferne steuern können. Angefangen von der akustischen Alarmauslösung, Positionsbestimmung, Nachrichtenübermittlung an den Finder, Aktivierung, Änderung der Pin, Sperrung des Geräts oder komplette Löschung sämtlicher Daten und gespeicherter SMS, Mails, Telefonlisten, Adressbücher sowie Browser-Chronologie.

Schaut ein mutmaßlicher Dieb gerade in das Objektiv der Smartphone-Kamera, so kann der Besitzer sogar ein Foto von ihm aus der Ferne schießen, falls er eine solche Funktion installiert hat.

Für solche Fernsteuerungen gibt es mittlerweile viele Apps. Je nach Betriebssystem variieren die Möglichkeiten der Ferndatenlöschung oder -überwachung.

Für iPhones bietet Apple ein Sicherheitskonzept an, das mit dem Online-Speicherdienst iCloud verknüpft ist. Auf iCloud.com (http://bit.ly/xYO4vc) kann sich jeder iPhone-Nutzer, der sein Gerät entsprechend eingerichtet hat, den Standort des Telefons anzeigen lassen. Wenn das iPhone aufgespürt wurde, lässt es sich mit einem Zahlencode sperren oder sein Dateninhalt komplett löschen. Taucht das vermeintlich gestohlene Gerät doch wieder auf, kann der Besitzer die zuvor in der iCloud gesicherten Daten wieder auf das iPhone zurückspielen.

Ähnliche Möglichkeiten bietet Microsoft für sein Betriebssystem Windows Phone 7 unter Windowsphone.com an. Wie bei Apple sind auch für Nutzer des Windows Phone 7 solche Dienste kostenlos. Auch die Betriebssysteme anderer Hersteller wie Nokia (Symbian) oder Samsung (Bada) kennen zumindest Zugriffssperre per SMS. Für alle Datenlöschungs- und Überwachungsfunktionen gilt aber: Erst einrichten, dann verlieren.

18.02.2012 - 08:30 Uhr

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