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KOMMENTAR · SICHERUNGSVERWAHRUNG

Unbelehrbar

Allen Warnungen der Fachwelt zum Trotz hat das Bundeskabinett die Sicherungsverwahrung so auf den Weg gebracht, wie sie die Koalitionäre ausgehandelt haben. Nun hat der Bundestag das Wort, doch tiefgreifende Änderungen sind nicht zu erwarten, würde eine abermalige Diskussion doch erneute Zweifel an der Regierungsfähigkeit der schwarz-gelben Bundesregierung aufkommen lassen. Augen zu und durch wird daher die Devise heißen.

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Dafür, dass um starke Symbolik bemühte Bundesregierungen hektisch agiert, Bedenken in den Wind geschlagen und Niederlagen vor Gericht vorbereitet haben, gibt es einige Beispiele. So könnte das Motto denn auch lauten: Unbelehrbar bleiben. Daran hatte sich der Gesetzgeber orientiert, als er die Befristung der Sicherungsverwahrung rückwirkend aufhob. Nun läuft er wieder Gefahr, rechtsstaatliche Grundprinzipien dem Wunsch nach Sicherheit zu opfern.

Wer aufgrund psychischer Krankheit gefährlich ist, kann schon heute in der Psychiatrie untergebracht werden. Jene Täter aber, die in Haft und Sicherungsverwahrung sitzen, sind gesund und schuldfähig - sonst wären sie nie in Haft gekommen. Diese Menschen als krank einzustufen, um sie auf halber Strecke zwischen Gefängnis und Klinik in Heimen wegzusperren, ist ein gewagter Kunstgriff, der versucht, das Verbot rückwirkender Strafe über den Begriff der Therapie zu umgehen. Das entlarvt den Vorschlag als Scheinkompromiss, der den guten Ansatz der Therapie missbraucht und allen Anwälten, die sich um die Freilassung der Inhaftierten bemühen, eine Steilvorlage liefert - gerade das Gegenteil dessen, was die Koalition will. CHRISTOPH FAISST.

02.09.2010 - 08:30 Uhr
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