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STICHWORT · STEUERHINTERZIEHUNG:

Scharfer Wind

Steuerhinterziehung galt lange als Kavaliersdelikt. Doch seit geraumer Zeit weht ein schärferer Wind: Insbesondere bei hohen hinterzogenen Summen fordert der Bundesgerichtshof (BGH) seit Jahren härtere Strafen.

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DPA

So hatte er 2008 entschieden, dass bei Steuerhinterziehung in Höhe von mehr als einer Million Euro die Strafe in der Regel nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Das stellten die obersten Strafrichter nun nochmals klar.

Nur besonders gewichtige Milderungsgründe könnten eine Bewährungsstrafe rechtfertigen, entschied der BGH. So hätte das Landgericht nicht mildernd berücksichtigen dürfen, dass der Angeklagte einen Steuerberater hinzugezogen hatte. "Ob das ein Milderungsgrund ist, wenn man sich von seinem Steuerberater über die Frage beraten lässt: Wie hinterziehe ich Steuern möglichst gut?", fragte der Vorsitzende Richter Armin Nack. Auch ein Geständnis müsse nicht unbedingt zur Strafmilderung führen. "Wenn die Unterlagen alle in den Händen der Ermittlungsbehörden sind, hat das sicherlich kein großes Gewicht." Denn dann bleibe ohnehin nicht mehr viel zu bestreiten. Auch die Nachzahlung der fälligen Steuern dürfte nach der Entscheidung des BGH nicht viel helfen: "Damit wird nur das geleistet, was jeder sowieso leisten muss."

"Das Urteil setzt ein deutliches Signal an die Instanzgerichte", sagt der Berliner Strafverteidiger Carsten Wegner: "Der BGH meint die Millionengrenze sehr ernst." Die Entscheidung könnte dazu führen, dass Angeklagte eher versuchen, in erster Instanz mit einem Deal zu einem milden Urteil zu kommen - solche Fälle gelangen nicht zum BGH, wenn alle Beteiligten auf Rechtsmittel verzichten.

08.02.2012 - 08:30 Uhr

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