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Bundesgerichtshof: Internet so wichtig wie Auto

Schadenersatz fällig, wenn Zugang zum Netz ausfällt

Verbraucher haben künftig ein Recht auf Schadenersatz, wenn Internet- oder Telefonanschluss ausfallen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

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DPA/AFP

Karlsruhe Beim Ausfall eines Internet- oder Telefonanschlusses - etwa wegen Fehlern bei einer Tarifumstellung - müssen Anbieter ab sofort Schadenersatz zahlen. Internet und Telefon gehörten nämlich mittlerweile ebenso zur "materiellen Grundlage der Lebenshaltung" wie Auto oder Wohnung, begründeten gestern Richter am Bundesgerichtshof (BGH) ein Grundsatzurteil (Az.: III ZR 98/12). Deshalb bestehe künftig ohne Nachweis eines konkreten Schadens ein Ersatzanspruch, wenn die Nutzungsmöglichkeit entfällt.

Im konkreten Fall hatte der Kunde eines Internetanbieters seinen Tarif gewechselt - anschließend funktionierte der DSL-Anschluss zwei Monate lang nicht mehr. Über ihn liefen neben dem Internet auch ein privates Fax-Gerät und das Festnetztelefon.

Der Mann aus Fürstenfeldbruck (Bayern) wollte Schadenersatz - 50 Euro pro Tag ohne Anschluss. Doch in den Vorinstanzen gewährten ihm die Gerichte nur die Mehrkosten für Mobilfunkgebühren und die Rechnungen eines anderen Anbieters.

Was die Höhe des Ersatzanspruchs angeht, beließen es die BGH-Richter in ihrem Urteil bei allgemeinen Hinweisen. Der Anspruch richtet sich nach den durchschnittlichen Kosten für den Internetanschluss, abzüglich des Gewinns des Internetanbieters.

Außerdem gibt es keinen Schadenersatz, wenn dem Anschlussinhaber ein gleichwertiger Ersatz zur Verfügung steht und die Mehrkosten hierfür ersetzt werden. Deshalb hat der Kläger im konkreten Fall keinen Ersatzanspruch für den Ausfall des Telefonanschlusses - denn er nutzte in dieser Zeit ein Mobiltelefon und bekam die Kosten ersetzt.

Auch beim Internetanschluss wäre ein derartiger Ersatz im Prinzip möglich, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Schlick bei der Urteilsverkündung. Ob hierzu allerdings schon ein internetfähiges Telefon ausreichen könnte, musste der BGH nicht entscheiden.

Für Thomas Bradler von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ist das Karlsruher Urteil eine durchaus gute Nachricht: "Die Position des Kunden wird hier auf jeden Fall gestärkt", sagt der Experte. "Die drohende Schadenersatzpflicht sollte dazu führen, dass die Anbieter alles daran setzen, Störungen schnellstmöglich zu beseitigen."

25.01.2013 - 08:34 Uhr

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