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Wann ist ein Mensch gestorben?

Ethikerin kritisiert Annahmen über den Hirntod

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist auf "Infotour". Bürger sollen ihre Bereitschaft zur Organspende erklären. Medizinethiker streiten derweil darüber, ob der Hirntod das Lebensende darstellt.

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KLAUS-PETER GÖRLITZER
Artikelbild: Ethikerin kritisiert Annahmen über den Hirntod Weite, lichtstarre Pupillen können ein klinisches Symptom für den eingetretenen Hirntod sein. Archivbild

Hirntod steht gemäß Transplantationsgesetz für den "endgültigen, nicht behebbaren Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms". Diese Diagnose bedeute, dass der Betreffende tot sei. Daran gebe es "keine wissenschaftlichen Zweifel", betont die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

Andere Informationen verbreitet die Physikerin und Medizinethikerin Sabine Müller vom Berliner Universitätsklinikum Charité. In ihrem Aufsatz "Revival der Hirntod-Debatte", erschienen im Fachblatt Ethik in der Medizin, liest man: Die seit Jahrzehnten vertretene, biologische Begründung für das Konzept des Hirntods sei "empirisch widerlegt". Müller beruft sich vor allem auf ein Ende 2008 veröffentlichtes Weißbuch des US-amerikanischen Presidents Council on Bioethics. Dieses Gremium, eine Art Pendant zum Deutschen Ethikrat, habe eingeräumt, dass das integrierte Funktionieren des Körpers "nicht unbedingt kurz nach Eintritt des Hirntodes aufhöre". Also sei das Hauptargument derjenigen entkräftet, die den Hirntod mit dem Tod des Menschen gleichsetzen, folgert Müller.

Der US-Ethikrat verweist auf Veröffentlichungen Alan Shewmons. Der Neurologe hatte bis 1998 über 170 dokumentierte Fälle gefunden, in denen zwischen Feststellung des Hirntodes und Eintritt des Herzstillstands viel Zeit vergangen war: Die Spannen reichten von mindestens einer Woche bis zu 14 Jahren.

Die durchschnittlichen Überlebenszeiten, so Müller, wären noch höher, wenn nicht der Tod der künstlich beatmeten Patienten durch Entnehmen von Organen oder Abbrechen lebenserhaltender Maßnahmen eingetreten wäre. Die Behauptung, kurz nach dem Hirntod trete unweigerlich der Tod ein, schreibt die Berliner Ethikerin mit Verweis auf den US-Ethikrat, sei "kaum überprüft und sogar eine selbsterfüllende Prophezeiung". Bis 2003, bilanziert Müller, seien "zehn erfolgreiche Schwangerschaften von Hirntoten dokumentiert". Zudem haben Shewmon und andere Wissenschaftler beobachtet, dass Hirntote selbständig ihre Körpertemperatur regulieren, Infektionen und Verletzungen bekämpfen, auf Schmerzreize reagieren, verdauen und ausscheiden. Hirntote Kinder können wachsen und ihre Geschlechtsentwicklung fortsetzen. Shewmon, früher ein Befürworter des Hirntod-Konzeptes, meint inzwischen, dass das Gehirn nicht als zentraler Integrator aller menschlicher Körperfunktionen wirke. Die Integration sei vielmehr eine Eigenschaft des gesamten Organismus, erläutert das Weißbuch.

"Organentnahmen von Hirntoten", folgert Medizinethikerin Müller aus den empirischen Befunden, "sehe ich als Tötung an." Würden Ärzte dies eingestehen, müsse dies aber nicht das Ende der Transplantationsmedizin bedeuten. "Man könnte darüber nachdenken", so Müller, "ob man eine solche Tötung bei informierter Zustimmung des Organspenders aufgrund altruistischer Motive legalisieren sollte." Für Mediziner solle die Explantation straffrei bleiben, "auch wenn sie dadurch Leben beenden".

Im Ergebnis ähnlich argumentiert der Düsseldorfer Bioethiker Dieter Birnbacher, der seit Jahren in Gremien der Bundesärztekammer (BÄK) mitwirkt: "Wir müssen anerkennen, dass hirntote Menschen eben noch nicht tot sind, dass wir sie aber dennoch als Organspender heranziehen können." Birnbacher "erwägt", das Thema in die Ethikkommission der BÄK einzubringen.

Im deutschen Transplantationsgesetz wurde die BÄK ermächtigt, verbindliche Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes zu formulieren, jeweils auf dem Stand der Wissenschaft; die zurzeit geltende Version wurde Mitte 1998 bekanntgegeben. Zu den neueren Erkenntnissen und Schlussfolgerungen hüllt sich die BÄK noch in Schweigen.

Umstritten ist nicht nur, wann ein Mensch tot ist. Zweifel gibt es auch, ob die Feststellung des Hirntodes stets verlässlich erfolgt. Müller verweist auf "etliche", in der Fachliteratur beschriebene Patienten, die aufgrund klinischer Diagnostik zwar als hirntot klassifiziert wurden, "bei denen aber mit apparativer Diagnostik zerebraler Blutfluss oder elektrische Hirnaktivität nachgewiesen wurde".

Der Einsatz bildgebender Verfahren ist gemäß BÄK-Richtlinien nur in wenigen Fällen verpflichtend: bei Kindern vor dem dritten Lebensjahr und bei bestimmten Hirnschädigungen. "Aus ethischen Gründen sollte eine Hirntoddiagnostik auf dem Stand der besten verfügbaren Technologie vorgeschrieben werden", meint Müller. Notwendig sei "zumindest" die zerebrale Angiographie - ein Röntgenverfahren, das die Hirnarterien sichtbar machen kann. Bisher hat die BÄK dies weder getan noch in Aussicht gestellt. Der Ruf nach zusätzlichen Untersuchungen stoße hierzulande auf Widerstand, vermutet Müller - aus Kostengründen und "auch weil eine verbesserte Hirntoddiagnostik das Organaufkommen verringern könnte".

04.12.2010 - 08:30 Uhr

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