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200.000 Euro Buße

Neue Strafe für Ernst August Prinz von Hannover

Das Urteil nach zehn Jahren: Vorsätzliche Körperverletzung. Für zwei Ohrfeigen gegen einen Wirt in Kenia muss Ernst August von Hannover 200 000 Euro zahlen. Der Richter nahm kein Blatt vor dem Mund.

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Artikelbild: Neue Strafe für Ernst August Prinz von Hannover Für Ernst Augusts Anwalt, Hans Wolfgang Euler, ist der Fall noch nicht erledigt. Foto: ddp

Hildesheim Die Hauptperson fehlte auch am letzten Verhandlungstag: In Abwesenheit wurde Ernst August Prinz von Hannover (56) wegen seines Angriffs auf einen Discobesitzer zu 200 000 Euro Geldstrafe verurteilt. Bestraft wurde eine zehn Jahre alte Attacke auf der Urlaubsinsel Lamu in Kenia. Der Prinz hatte sich damals über den Lärm und das Laserlicht aus der Disco Josef Brunlehners geärgert und ihn abends am Strand angegriffen - wie hart er zuschlug, war strittig.

Nun wurde das dritte Urteil in dieser Sache gefällt, und zwar vom nunmehr vierten Gericht, das sich mit dem Vorfall beschäftigte. Verhandelt wurde auf Betreiben des Prinzen, der mit der vorherigen Verurteilung zu 445 000 Euro Geldstrafe unzufrieden war. Noch weiter zurück liegt ein Urteil des Amtsgerichts Springe über 100 000 Euro.

Auf den ersten Blick scheint Ernst August mit dem milderen Urteil einen Sieg errungen zu haben, doch am Ende eines langen Verfahrens bleiben Fragen offen: Ist das Ergebnis wirklich als Erfolg für den Welfenprinzen zu werten? Musste der ganze Aufwand - dazu noch teilweise auf Kosten der Staatskasse - überhaupt sein? Und: Geht es etwa noch weiter in Sachen "Mombasa Joe" gegen die "Königliche Hoheit"?

27 Tage lang wurde diesmal verhandelt, nachdem sich das Landgericht Hildesheim zuvor in einem langen Wiederaufnahmeverfahren mit dem Fall beschäftigt hatte und die 455 000 Euro Strafe der Kollegen aus Hannover aufgehoben worden war. Viele Zeugen aus Kenia wurden eingeflogen, viele ihrer Aussagen wertete das Gericht als wenig glaubwürdig. Auch Prinzessin Caroline sagte öffentlich für ihren Mann aus.

Ist das Urteil nun ein Erfolg für den Adligen? Offenbar nicht, obwohl die Strafe reduziert wurde. Ernst Augusts Verteidiger kündigte umgehend an, in Revision gehen zu wollen. Er will erreichen, das sich nun noch einmal das Oberlandesgericht Celle mit dem Fall beschäftigt. Denn die Hildesheimer Kammer habe sich vor der eindeutigen Entscheidung gedrückt, wer in dem Verfahren gelogen habe und wer nicht, sagte Anwalt Hans Wolfgang Euler.

Auch für Richter Andreas Schlüter gibt es "keinen richtigen Sieger", wie er in seiner fast zweistündigen Urteilsbegründung ausführte. Immerhin betonte er aber, dass sich der Prinz nicht weiter nachsagen lassen müsse, dass er den Disco-Wirt mit einem Schlagring angegriffen habe. Die Schläge seien "nicht dezent, aber auch nicht hemmungslos brutal" gewesen, meinte der Richter. Er rügte auch die Motive von Ernst August, der das Verfahren aus einem verqueren Ehrbegriff heraus angestrengt habe. Ferner hielt der Richter dem Adligen eine "äußerst geringe Frustrationstoleranz" und fehlendes Unrechtsbewusstsein vor. Es sei das Verhalten eines "selbstherrlichen Autokraten", schon das Erscheinen des Discobesitzers vor seinen Augen als Provokation aufzufassen.

Schlüter rügte auch, es sei erstaunlich, dass Ernst August nicht selbst die Chance ergriffen habe, sich persönlich gegen die Vorwürfe zu verteidigen. Seiner Frau habe er aber die Aussage zugemutet. "Wenn es um die eigene Ehre geht, kann man dann nicht größeren persönlichen Einsatz verlangen?", fragte er.

Richter Schlüter kritisierte in seiner Urteilsbegründung mehrfach, dass weder die Staatsanwaltschaft noch der Prinz auf Angebote zu einer anderen Lösung eingegangen waren. "Musste das denn wirklich sein? Hätte man das nicht auch eleganter lösen können?", fragte er.

Und wie geht es jetzt weiter? Die Beteiligten haben jetzt die Möglichkeit, auch gegen dieses Urteil in der nächsten Instanz vorzugehen. Der Prinz will das auf jeden Fall tun. Ob auch die Staatsanwaltschaft und das Opfer das Verfahren in die nächste Instanz tragen wollen, blieb gestern offen. dpa

10.03.2010 - 08:30 Uhr
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