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Blick in die Welt

Fall Kampusch jetzt juristisch abgeschlossen

Der beste Freund des Entführers von Natascha Kampusch hat ihn - so urteilte das Gericht - nicht vor der Polizei versteckt. Ernst H. wurde freigesprochen.

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NORBERT MAPPES-NIEDIEK
Artikelbild: Fall Kampusch jetzt juristisch abgeschlossen Das Schicksal von Natascha Kampusch hat die Öffentlichkeit bewegt.

Wien Gerade zwei Stunden dauerte der letzte gerichtliche Abgesang auf einen Fall, der die Weltöffentlichkeit wie kaum ein anderer beschäftigt hat: Eine Richterin in Wien sprach Ernst H., seit vier Jahren im Fokus wilder Gerüchte, polizeilicher Ermittlungen und zahlreicher Verschwörungstheorien, ohne Vorbehalt frei. Der 45-Jährige war nur der Platzhalter gewesen für einen Hauptschuldigen, den man nicht mehr greifen konnte - und für Ermittlungspannen, die man allem Anschein nach nicht verfolgen will.

Gegenstand der Anklage waren die Geschehnisse am 23. August 2006, dem Tag, an dem die damals 18-jährige Wienerin Natascha Kampusch sich aus den Händen ihres Entführers befreite. Wolfgang Proklopil, der das Mädchen als Zehnjährige auf dem Schulweg entführt und dann mehr als acht Jahre lang gefangen gehalten hatte, ergriff nach der Selbstbefreiung seines Opfers die Flucht vor der drohenden Fahndung und bestellte per Telefon seinen einzigen Freund Ernst H. zu sich. Beide Männer fuhren dann in H.s Auto durch Wien. Nach fünf Stunden stieg Priklopil aus, warf sich vor einen Zug und starb.

Die Freundschaft H.s zu Priklopil war für die Ermittler und die interessierte Öffentlichkeit, vor allem im Internet, der einzige Anker für die Suche nach Mittätern. Immer wieder musste H. sich dem Verdacht stellen, er habe auch die Familie des Opfers gekannt und sei das fehlende Bindeglied zu einem ganzen Täterkreis, zu dem auch die Mutter von Natascha Kampusch selbst gehöre. Konkrete Anhaltspunkte wurden nie gefunden.

Im Prozess präsentierte sich der Kleinunternehmer als gejagter und gebrochener Mann. Vor Gericht machte H. geltend, er habe "einfach Angst" vor Priklopil gehabt. Die Richterin glaubte ihm und sprach ihn frei.

01.09.2010 - 08:30 Uhr
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