Am Montag Urteil im Prozess um mutmaßlichen Mord zweier Leichenbestatter an Kollegen
Das Nürnberger Schwurgericht entscheidet am Montag, ob zwei Leichenbestatter wegen Mordes an einem Kollegen verurteilt werden - oder aus Mangel an Beweisen frei kommen. Ein Problem: Die Leiche fehlt.
Anzeige
Einer lügt: Die wegen Mordes angeklagten Michael S. (links) Friedrich P. im Landgericht Nürnberg. Foto: dpa
Nürnberg Ein Krimi wie aus dem Bestseller- Regal, nur dass das Schwurgericht in Nürnberg (Bayern) diesmal die Rolle des Ermittlers übernimmt. Die entscheidende Frage, die sich den Richtern stellt: Haben die zwei wegen Mordes angeklagten Bestatter wirklich aus Habgier einen Kollegen umgebracht und unter falschem Namen eingeäschert?
Fakt ist, dass der Mann seit Ostern 2007 spurlos vom Erdboden verschwunden ist. Der eine Angeklagte, Friedrich P. (53), hat gestanden, er habe seinen Kumpel mit einem Kantholz aus dem Sarglager erschlagen. Der andere, Michael S. (54), behauptet, das mutmaßliche Opfer, ein 43-jähriger Erlanger, habe sich ins Ausland abgesetzt.
Der Erlanger sei wegen Steuerhinterziehung und Kindesmissbrauchs auf der Flucht, lässt S., der stets im Anzug mit nackenlangen Haaren und der Goldbrille erscheint, über seine Anwältin verbreiten. Wahrscheinlich lebe er in den USA.
Friedrich P. hingegen hat gleich zu Beginn des Prozesses Anfang Februar unumwunden eingeräumt, er habe den Erlanger erschlagen. Einer Entschuldigung an die Angehörigen, die den Prozess als Nebenkläger verfolgen, lies er eine detaillierte Schilderung des Mordes folgen.
Hintergrund sei ein Streit um Geld gewesen: Michael S. habe dem Erlanger 2005 dessen Bestattungsunternehmen für 72 000 Euro abgekauft. Das Geld dafür sei aber ebenso ausgeblieben wie eine in Aussicht gestellte Zusatzzahlung von einer halben Million Euro. Als sich der Erlanger deshalb zwei Jahre später mit dem Käufer in seinem ehemaligen Bestattungsinstitut zu einer Aussprache verabredete, habe Michael S. den Mordplan geschmiedet.
Auf das vereinbarte Kopfnicken hin habe er, Friedrich P., den Erlanger mit dem knapp einem Meter langen und acht mal acht Zentimeter dicken Kantholz getötet, berichtet er. "Ein einziger Schlag, der hat den Schädel gespalten." 20 Zentimeter lang sei der Riss gewesen. Blut sei so gut wie keines gespritzt, dafür aber Gehirnmasse ausgetreten - noch heute scheint den Mann die Effizienz seines Hiebes zu wundern. "Ich war selbst überrascht, dass ein Kopf so schnell auseinander geht!"
Doch wohin mit dem Toten? Die Lösung lag für die beiden Profis nahe, sagte Friedrich P., als am nächsten Tag der Auftrag zu einer Einäscherung kam. Die dafür benötigten Papiere seien einfach doppelt verwendet worden: einmal für die Einäscherung des richtigen Toten und einmal für die Verbrennung des Ermordeten. Dessen Überreste hätten sie später gemeinsam in das fränkische Flüsschen Regnitz gestreut.
Nicht nur Oberstaatsanwalt Thomas Strohmeier ist von der Schuld beider Männer überzeugt: "Es besteht nicht einmal der Ansatz von Zweifel, dass der Angeklagte die Wahrheit gesagt hat."
Doch die Verteidigerin des mutmaßlichen Haupttäters Friedrich P. hat auf Widersprüche hingewiesen. Nicht zuletzt stellt sich die Frage nach dem Motiv des bis dato völlig Unbescholtenen, der mit seinem Opfer ein nahezu freundschaftliches Verhältnis gepflegt hatte.
Aus Sicht der Anwältin handelt es sich um einen Rachefeldzug, nachdem der Geständige sein eigenes, heruntergewirtschaftetes Bestattungsunternehmen an ihren Mandanten verkaufen musste und auch privat pleite ging. Existenzangst räumt auch Friedrich P. ein, berichtet aber zudem von finanziellen Versprechungen seines mutmaßlichen Mittäters sowie psychischen Abhängigkeiten. "Ich war praktisch hörig." Das hatte der vom Gericht bestellte Gutachter allerdings verneint.
Die Staatsanwaltschaft fordert 15 Jahre Haft für den Geständigen und lebenslang für den anderen Angeklagten, der nicht wie sonst üblich bereits nach 15 Jahren entlassen werden dürfe. Dessen Verteidigerin plädiert hingegen auf Freispruch, der Verteidiger des Geständigen dringt unter Berufung auf die Kronzeugenregelung auf weniger als zehn Jahre Gefängnis. dpa