21.02.2012 Drucken Empfehlen
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Kraftprobe mit Internet-Konzern

Richter will Facebook zur Herausgabe von Daten zwingen

Ein schwäbischer Amtsrichter lässt sich auf eine Kraftprobe mit dem weltgrößten sozialen Netzwerk Facebook ein. Er will die Website zur Herausgabe von Daten eines mutmaßlichen Kleinkriminellen zwingen.

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RAIMUND WEIBLE

Reutlingen Zahlreiche Medienrechtler schauen derzeit nach Reutlingen. Sie verfolgen mit Spannung, wie die Kraftprobe zwischen Amtsrichter Sierk Hamann und den Betreibern des sozialen Netzwerks Facebook ausgeht. Hamann hat ein Rechtshilfeersuchen an die Republik Irland gerichtet - um die Website dazu zu zwingen, Daten aus dem Facebook-Benutzerkonto eines mutmaßlichen Kleinkriminellen herauszurücken. Einen solchen Rechtsanspruch gegenüber Facebook durchzusetzen, ist offenbar bisher noch keinem deutschen Juristen gelungen.

Artikelbild: Richter will Facebook zur Herausgabe von Daten zwingen Erwartet gespannt den Ausgang des Verfahrens: Medien-Anwalt Christian Solmecke.

Hamann versucht, dem 20-jährigen Facebook-Benutzer nachzuweisen, dass er einem Bekannten vor zwei Jahren beim Einbruch in ein Wohnhaus behilflich war. Der Richter hat den Verdacht, der Angeklagte habe dem Einbrecher per Smartphone den Tipp gegeben, wie er in das fragliche Gebäude einsteigen kann. Am Abend vor dem Einbruch war der 20-Jährige zu Besuch in diesem Haus.

Auf dem Handy des Beschuldigten konnte die Polizei keine verdächtigen Mails feststellen. Denn er hatte den ganzen elektronischen Briefverkehr vor dem Tag des Einbruchs gelöscht. Der Richter hofft daher, dass er an verdächtige Nachrichten über das Facebook-Benutzerkonto gelangt. Diese Einträge kann der Benutzer nicht löschen. Das Problem ist allerdings: An die Daten eines Benutzerkontos von Facebook gelangt die deutsche Justiz nur mit Schwierigkeiten. Wie Hamann bei seinen Recherchen herausbrachte, gibt es bei Facebook Deutschland keinen Beschäftigten, der Zugriff auf Nutzerdaten hat. Zuständig sei Facebook Irland. Deshalb hat Hamann, wie Amtsgerichtsdirektor Friedrich Haberstroh gestern bestätigte, das Rechtshilfeersuchen nach Irland geschickt.

Einer, der mit Spannung beobachtet, wie die Sache ausgeht, ist der Kölner Medienrechtler Christian Solmecke. Auch er hat mit Facebook, das vom kalifornischen Melo Park aus betrieben wird, seine Erfahrungen gemacht. So ist er etwa als Anwalt von Prominenten tätig geworden, auf deren Namen Unbekannte ein Facebook-Benutzerkonto angelegt und damit Unfug angerichtet hatten. Er versuchte vergeblich, über Facebook die Identität der Betrüger herauszubekommen. Nach deutschem Recht ist Facebook dazu verpflichtet, die Daten herauszugeben. Bei deutschen Mail-Providern gelingt das. Auch das Internet-Videoportal "Youtube" arbeitet laut Solmecke mehr und mehr mit deutschen Staatsanwaltschaften zusammen. Andere ausländische Internet-Dienstanbieter stellen sich oft stur. Jetzt geht es darum, das Eis zu brechen. Der Rechtsanwalt hofft, dass Richter Hamann einen Präzedenzfall schafft.

Doch ob es so weit kommt, ist fraglich. Hamann geht es vordergründig nicht um einen juristischen Sensationserfolg. Er will schlicht bei seinen Ermittlungen weiterkommen. Und dabei geht er den Weg des geringsten Widerstands. So könnte er es auf konventionellem Weg schaffen, an die Facebook-Daten zu gelangen: Er hat dem Angeklagten angeraten, sein Facebook-Konto selbst offen zu legen. Dann könnte er sich hohe Kosten ersparen. Für den Fall, dass der Angeklagte mauert, erwägt der Richter, Zeugen aus Irland zu laden. Das ginge richtig ins Geld. Die Spesen der Zeugen müsste bei einer Verurteilung der Angeklagte bezahlen.

Vielleicht wirkt dieser Wink mit dem Zaunpfahl. Am Donnerstag setzt Hamann das Verfahren im Gerichtssaal fort. Wenn dann der Beschuldigte von sich die Daten seines Facebook-Accounts herausrückt, wird das Amtsgericht sehr wahrscheinlich seine Kraftprobe mit Facebook einstellen.

21.02.2012 - 08:30 Uhr

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