Mit einem bundesweit bisher unbekannten Staatsanwaltswahlausschuss will Grün-Rot Versprechungen in Richtung autonome Justiz einlösen.
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BETTINA WIESELMANN
Stuttgart Staatsanwälte sind verfassungsrechtlich Beamte und damit Organe der Exekutive und deshalb nicht unabhängig wie die Richter. Auch wenn Justizminister in aller Regel aus gutem Grund sehr sparsam mit ihrem Weisungsrecht umgehen, stößt schon die grundsätzliche Möglichkeit vielen Staatsanwälten immer wieder auf.
Im Koalitionsvertrag haben Grüne und SPD versprochen, die Umsetzungsmöglichkeiten "einer autonomen Justiz" (hinter der die Vorstellung einer völligen Selbstverwaltung der Justiz steht) zu prüfen. Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) hat daher jetzt einen "Diskussionsentwurf" für eine Änderung des Landesrichtergesetzes zur Anhörung in die Justiz gegeben und hofft, "dass sich die Betroffenen mit ihren Anliegen wiederfinden".
Bisher bundesweit beispiellos ist die geplante Einrichtung eines neuen Staatsanwaltswahlausschusses beim Landtag. Ähnlich dem bestehenden Richterwahlausschuss soll er eine "erhebliche Verbesserung der Mitbestimmungsrechte" bringen. Und zwar immer dann, wenn sich Minister und Hauptstaatsanwaltschaftsrat - die gesetzliche Vertretung der Staatsanwälte - nicht einigen können, welchem Staatsanwalt Karrierechancen eingeräumt werden sollen.
Konkret geht es um die so genannte Erprobungsabordnung. Wer erfolgreich den intern "drittes Staatsexamen" genannten Aufenthalt bei einer der beiden Generalstaatsanwaltschaften (oder bei den Richtern an einem Obergericht) absolviert hat, kann zuversichtlich einer Beförderung entgegensehen. Entsprechend begehrt sind die Plätze. Der neue Ausschuss freilich kann aus verfassungsrechtlichen Gründen nur eine Empfehlung abgeben, das Letztentscheidungsrecht verbleibt beim Minister. Dagegen kann der Minister im Fall des Falles gegen den Richterwahlausschuss keinen Richter ernennen.
Der Richterschaft kommt Stickelbergers Diskussionsentwurf auch entgegen: Ihre Vertretungen, die Präsidialräte, werden künftig an der Erprobungsabordnung eines Richters, die bestimmten Kriterien genügen muss, beteiligt. Der bisher oft freihändig vom Ministerium gehandhabte Karriereanschub junger Ressort-Juristen an verdienten Richtern vorbei hatte immer mal wieder Kritik ausgelöst.