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Heilbronn

Gericht: Sextäter bleibt in Verwahrung

Ein wegen schwerer Sexualdelikte im Gefängnis Heilbronn einsitzender Straftäter bleibt in Sicherungsverwahrung. Das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) hat es nach Angaben vom Mittwoch abgelehnt, ihn freizulassen.

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Stuttgart Von dem Mann, der 1975 erstmals wegen Vergewaltigung zu Haft verurteilt worden ist, gehe nach wie vor eine große Gefahr aus. Dieser könne auch nicht durch eine engmaschige Führungsaufsicht begegnet werden, hieß es. Der Mann sitze seit 21 Jahren in Sicherungsverwahrung und habe eine unverändert schwer gestörte Persönlichkeit.

Die weitere Sicherungsverwahrung, wie sie das Landgericht Heilbronn im März beschlossen hatte, sei "nicht unverhältnismäßig". Solange er sich allen eine Entlassung vorbereitenden und späteren Unterstützungsmaßnahmen verweigere, sei die Wahrscheinlichkeit hoch, dass er in Freiheit erhebliche Straftaten begehen werde. Während eines Hafturlaubs in den 80er Jahren hatte er laut OLG eine 17-Jährige vergewaltigt. Bereits im Juni hatte das OLG Stuttgart einen Antrag des Verurteilten auf sofortige Freilassung abgelehnt. Er hatte sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) berufen, der das Recht auf Freiheit durch die nachträglich verlängerte Sicherungsverwahrung verletzt sieht. Die Entscheidung über den Fall müsse nun der Bundesgerichtshof in Karlsruhe treffen. lsw.

02.09.2010 - 08:30 Uhr
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