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Kündigungsgrund Ehemann

Die mit einem Muslim verheiratete Vikarin soll gehen

Die württembergische Landeskirche rechtfertigt ihre Entscheidung, eine Vikarin mit muslimischem Ehemann ihre Ausbildung nicht beenden zu lassen. Doch die Kritik verstummt nicht.

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WOLFGANG RISCH
Artikelbild: Die mit einem Muslim verheiratete Vikarin soll gehen Carmen Häcker: Unverständnis über die harte Haltung des Oberkirchenrats.

Stuttgart/Crailsheim In Württemberg kann eine Theologin nicht Pfarrerin werden, wenn sie mit einem Mann muslimischen Glaubens verheiratet ist. Die Evangelische Landeskirche hat im Kirchenbezirk Crailsheim eine Vikarin vom Dienst suspendiert und ihr zum 31. Dezember gekündigt, weil sie im August einen Bangladeshi geheiratet hatte. Im Kirchenrecht sei festgelegt, dass der Ehepartner eines Pfarrers oder einer Pfarrerin grundsätzlich protestantisch sein müsse, weil, wie Kirchensprecher Oliver Hoesch betont, der Pfarrdienst ein "ganzheitlicher Beruf" sei, der Partner den Dienst in der Gemeinde also aktiv unterstützen soll. Die Vikarin hätte gleichwohl, sagt Hoesch, eine Ausnahmeregelung von den Bestimmungen des Pfarrergesetzes beantragen und gegen eine Ablehnung vor dem Kirchenverwaltungsgericht klagen können.

Sie habe im Mai den Oberkirchenrat schriftlich über ihre Heiratsabsicht informiert, betont die Betroffene, Carmen Häcker. Das für die theologische Ausbildung und den Pfarrdienst zuständige Dezernat im Oberkirchenrat habe aber keinen Zweifel daran gelassen, dass eine Ausnahmegenehmigung unter keinen Umständen erteilt werden würde. Häcker: "Wieso hätte ich sie also beantragen sollen?"

Die Vereinigung unständiger Pfarrerinnen und Pfarrer, Vikarinnen und Vikare in Württemberg (VUV) hält "den hier praktizierten Umgang mit Personen, die vor wichtigen Lebensentscheidungen stehen, für nicht akzeptabel". In einer in Bad Boll (Kreis Göppingen) verabschiedeten Stellungnahme der Vollversammlung nimmt der VUV "mit Unverständnis und Erschrecken" zur Kenntnis, "dass die Kirchenleitung zu einem Gespräch mit dem zukünftigen Ehepartner der Vikarin nicht bereit war." Dieser lerne seit eineinhalb Jahren das Christentum kennen und habe Gelegenheit gehabt, sich in der Ausbildungsgemeinde der Vikarin aktiv in die Jugendarbeit einzubringen.

Die VUV lastet dem Oberkirchenrat vor allem an, eine Prüfung nicht in Betracht gezogen zu haben, ob der Ehemann der Vikarin Häcker "den Dienst des Pfarrers bejaht", wie es Paragraf 19 des Württembergischen Pfarrergesetzes vorschreibe. "Wir erwarten von der Kirchenleitung, dass Einzelfälle sorgfältig geprüft und Entscheidungen begründet werden", heißt es in der Stellungnahme der VUV-Vollversammlung.

Kirchensprecher Hoesch betont, die Theologin Häcker habe im April mit ihrer Unterschrift bekundet, "dass sie die Kirchenordnung akzeptiert". Eine Vorbereitung der Vikarin auf die Ordination als Pfarrerin sei nur möglich, "wenn sie entsprechend der Dinge lebt, auf die sie sich verpflichtet hat". Sie habe keineswegs erwartet, in Württemberg als Pfarrerin ordiniert zu werden, sagt Häcker, will aber dafür kämpfen, die theologische Prüfung ablegen zu können, um in einer anderen Landeskirche, etwa Hessen-Nassau, Pfarrerin werden zu können.

Den VUV hat sie auf ihrer Seite: Dieser setzt sich dafür ein, "dass Vikarin Häcker ihren Vorbereitungsdienst weiterführen und abschließen kann". Die Entlassung nehme ihr die Möglichkeit, den Beruf der Pfarrerin auszuüben. "Wir wollen in einer Kirche arbeiten, in der eine offene Atmosphäre und eine faire Gesprächskultur gepflegt werden, besonders in Konfliktfällen", schreibt der VUV.

17.11.2011 - 08:30 Uhr | geändert: 17.11.2011 - 08:43 Uhr

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