Wigbert Grabert vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen
TÜBINGEN (job). Zwei Artikel in einer Zeitschrift seines Verlages brachten Wigbert Grabert vor Gericht: Ihr Inhalt sei volksverhetzend, so die Staatsanwaltschaft, Grabert als Herausgeber für die Verbreitung verantwortlich. Das sah der Richter anders: Es sei nicht nachweisbar, ob Grabert die Texte gelesen hat. Verurteilt wurde Grabert zu 500 Euro Geldstrafe – wegen mangelhafter Angaben im Impressum.
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Zwei Artikel in der Februar-Ausgabe der im Tübinger Grabert-Verlag erscheinenden Zeitschrift „Deutschland in Geschichte und Gegenwart“ wertete die Staatsanwaltschaft als volksverhetzend. Im Mai ließ sie 378 Exemplare sicherstellen.
Ein Text ist eine Rede des Juristen Herbert Schaller, die er im Dezember 2006 auf der „Holocaust-Konferenz“ in Teheran gehalten hatte. Er sprach über Prozesse gegen Holocaust-Leugner. Unter anderem ist folgender Satz zu lesen: „Tatsache ist aber auch, dass von einem rechtsstaatlich einwandfrei durch Sachbeweise erbrachten Nachweis der NS-Gaskammern nach wie vor keine Rede sein kann.“ Gegen Schaller laufen Ermittlungen in Österreich.
In einem anderen Artikel bezweifelt der häufig in rechtsextremen Zeitschriften publizierende Georg Wiesholler, dass es die Todesmärsche, auf denen 1945 viele KZ-Häftlinge ermordet wurden, tatsächlich gegeben habe. Das Verfahren gegen ihn wurde eingestellt: „Er ist weit über 80 Jahre alt und hat in der polizeilichen Vernehmung Besserung gelobt“, so der Staatsanwalt. Grabert jedoch habe als Herausgeber der vom Verfassungsschutz beobachteten Zeitschrift den beiden Autoren eine Plattform geboten und sich dadurch strafbar gemacht.
Sein Verteidiger sah das anders. Schon aus technischen Gründen sei es seinem Mandanten nicht möglich, alle Beiträge auf Strafbarkeit zu prüfen. Ein juristisches Gutachten sei teuer, außerdem werde sich kein Anwalt festlegen. Bliebe noch, die Artikel der Staatsanwaltschaft vorzulegen – „Dann hätten wir Zensur“.
Abgesehen davon könne Grabert für die Artikel nicht haftbar gemacht werden: „Er hat sie gar nicht vorher gelesen.“ Seine Redaktion habe die Ausgabe selbstständig zusammengestellt. Denn als die Ausgabe entstand, sei der Verleger sehr beschäftigt gewesen: Er bereitete sich auf einen anderen Prozess vor – wegen Volksverhetzung. Anlass war ein Artikel in „Deutschland in Geschichte und Gegenwart“. In der ersten Instanz bekam er im Februar drei Monate Haft auf drei Jahre Bewährung, die Berufungsverhandlung steht aus.
Dass er unter diesen Umständen die Texte nicht gelesen habe, das wollte der Staatsanwalt nicht glauben – zumal im von Grabert unterschriebenen Editorial Bezug auf den Text Schallers genommen wurde. Überraschende Erklärung Graberts: „Ich hab’ es in dem Fall nicht selbst geschrieben.“ Das bestätigten ein Layouter sowie der als Zeuge geladene, im Impressum als Redakteur genannte Ex-NPD-Landtagsabgeordnete Rolf Kosiek: „Von der Ausgabe hat er gar nichts gelesen.“ Der Staatsanwalt ließ das nicht gelten: Grabert trage als Herausgeber in jedem Fall Verantwortung. Wenn er ansonsten die Texte prüfe, in diesem Fall jedoch nicht, handele es sich um ein Organisationsverschulden. Er forderte neun Monate Haft auf vier Jahre Bewährung. Der Verteidiger dagegen zog Parallelen zur Kommunisten-Hatz der McCarthy-Ära in den USA: „Die Staatsanwaltschaft muss vorsichtig sein, die Meinungsfreiheit nicht auszuhöhlen.“ Er forderte Freispruch. Der Richter sprach Grabert vom Vorwurf der Volksverhetzung frei: Es sei ihm nicht nachzuweisen, dass er die Texte gelesen hat. Er habe also nicht erkennen können, ob der Inhalt strafbar sei. Er verurteilte Grabert zu einer Geldstrafe von 500 Euro wegen mangelnder Angaben im Impressum. Die Staatsanwaltschaft erwägt, in Berufung zu gehen. Auch Ermittlungen gegen Kosiek, der die Texte kannte und bearbeitete, seien möglich.
Seine Position als Herausgeber von „Deutschland in Geschichte und Gegenwart“ hat Grabert inzwischen abgegeben: Übernommen hat nun Kosiek. Grabert firmiert nur noch als Verleger. Und der muss sein Blatt nicht lesen.
INFO Richter: Stefan Skell; Staatsanwalt: Alexander Hauser; Verteidiger: Michael Görke.