Verleger vor Gericht
Wieder Volksverhetzungs-Anklage gegen Grabert
TÜBINGEN (job). Gestern musste Wigbert Grabert wieder wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung vor das Tübinger Amtsgericht. Erst im Februar war der Chef des vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften Verlages deswegen zu einer Haftstrafe verurteilt worden.
„Die strafrechtliche Seite des Holocaust-Problems“ und „Zu den Todesmärschen nach 1945“ heißen zwei Artikel, die im Februar in der von Grabert herausgegebenen Zeitschrift „Deutschland in Geschichte und Gegenwart“ erschienen. Bei ersterem handelt es sich um einen Text des österreichische Anwalts Herbert Schaller. Der verteidigte mehrfach Holocaust-Leugner vor Gericht, unter anderen David Irving sowie Ernst Zündel. Der in Graberts Zeitschrift (Auflage: 2000 Exemplare) veröffentlichte Text findet sich auch im Internet und deckt sich weitgehend mit einem Vortrag, den Schaller auf der so genannten „Holocaust-Konferenz“ in Teheran gehalten hat.
Darin behauptet Schaller in einem Rückblick auf Prozesse gegen Täter und Leugner des Holocaust, diese seien zu Unrecht verurteilt worden: Von einem „rechtlich einwandfrei erbrachten Nachweis“ der NS-Gaskammern könne keine Rede sein. Für die Staatsanwaltschaft ist klar: Der Autor will Zweifel am Holocaust säen. Auch Georg Wiesholler, Autor des zweiten Textes, taucht im Internet immer wieder in revisionistischen Zeitschriften auf. Er schrieb über die Todesmärsche, zu denen am Kriegsende KZ-Häftlinge gezwungen wurden und bei denen tausende Menschen starben.
Der Autor bezweifele im Text, dass solche Märsche stattgefunden hätten, so die Staatsanwaltschaft. Beide Artikel erfüllten den Strafbestand der Volksverhetzung, so die Staatsanwaltschaft. Grabert habe den Autoren als Herausgeber eine Plattform geboten und sich schuldig gemacht.
Graberts Verteidiger wollte die Sache grundsätzlicher sehen: Es sei heute kaum zu beurteilen, was man über die NS-Zeit schreiben dürfe und was nicht. Außerdem stellte er in Frage, ob Grabert die Artikel aus zeitlichen Gründen überhaupt lesen konnte. Zur Entstehungszeit des Heftes lief das bislang letzte Verfahren gegen Grabert. Darin wurde er wegen Volksverhetzung zu drei Monaten Haft auf Bewährung und 5000 Euro Geldstrafe verurteilt.
Er sei beschäftigt gewesen, so der einschlägig vorbestrafte Grabert. Außerdem sei es ihm bei zehn Buchveröffentlichung pro Jahr unmöglich „jede Zeile zu lesen“. Er könne auch nicht alle Artikel juristisch prüfen lassen – das sei zu teuer. Der Prozess wird am Montag, 12. November, 10 Uhr, fortgesetzt.
INFO Richter: Stefan Skell; Staatsanwalt: Lorenz Holl; Verteidiger: Michael Görke.