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Schuld ist erwiesen

Volksverhetzung: Bewährungsstrafe für Grabert

TÜBINGEN (jol). Das hiesige Amtsgericht verurteilte, wie gestern kurz gemeldet, am Dienstagabend den Tübinger Verleger Wigbert Grabert zu einer dreimonatigen Gefängnisstrafe, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird.

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Gegenstand der Anklage war ein Aufsatz mit volksverhetzenden Passagen. Er wurde vorigen Sommer in einer Zeitschrift veröffentlicht, die in dem rechtsextremistisch orientierten Grabert-Verlag erscheint. Ihre Vorwürfe belegte die Staatsanwaltschaft mit den entsprechenden Stellen aus dieser Publikation. Im Kern münden sie, so Oberstaatsanwalt Ernst Rößner, in Behauptungen wie: „Organisierte Negerbanden betreiben genetischen Völkermord in Europa.“

Graberts Verteidiger Thor von Waldstein zog während der zweitägigen Verhandlung einen Beweisantrag nach dem nächsten aus seinem Ordner, sechs am ersten Verhandlungstag und weitere neun am vorgestrigen zweiten Verhandlungstag. Zu diesem Zweck portionierte er aus dem Aufsatz einzelne Häppchen, die er durch spezielle Gutachten überprüft wissen wollte. Etwa dass die Jugendunruhen in französischen Vorstädten auf gescheiterten Integrationskonzepten beruhten, dass in Staaten mit multikulturellen Gesellschaften Gewaltkriminalität überproportional steige, und dergleichen mehr.

Vom Ergebnis her betrachtet lief die Beweisaufnahme nach dem gleichen Schema ab. Nachdem der Antrag gestellt war, blieb der Staatsanwaltschaft Zeit zur Stellungnahme, nach einer weiteren Unterbrechung gab Amtsrichter Eberhard Hirn seine Entscheidung bekannt. Alle Sitzungsunterbrechungen zusammengenommen ergaben allein für den Dienstagnachmittag an die vier Stunden Wartezeit. Nur ein einziger Beweisantrag – die Verlesung einer Passage aus einem Urteil des Düsseldorfer Oberverwaltungsgerichts – kam zum Zug, blieb aber für das Urteil genauso unerheblich wie die anderen Beweisanträge.

Für die Staatsanwaltschaft war die Schuld des Verlegers erwiesen, weil er die volksverhetzende Schrift veröffentlichte. Graberts Verteidiger argumentierte, dass der Inhalt des Aufsatzes im Rahmen der Meinungsfreiheit und dessen Veröffentlichung im Rahmen der Pressefreiheit grundrechtlich geschützt sei. Freilich handle es sich um einen „politischen Prozess“, in dem „eine echte Verteidigung nicht möglich“ sei. Weil er einen „verängstigten“ und „parteilichen“ Richter vor sich habe, könne er, ohne dies zu erwarten, nur „pflichtgemäß und blauäugig einen Antrag auf Freispruch“ stellen. Grabert sprach in seinem letzten Wort von „Gesinnungsstrafrecht“.

Angesichts der einschlägigen Vorstrafen Graberts hielt Amtsrichter Hirn, der dem Plädoyer des Oberstaatsanwalts inhaltlich folgte, erstmals eine Gefängnisstrafe auf Bewährung für angemessen. Zusätzlich muss Grabert 3000 Euro an den Kinderschutzbund überweisen. Die bereits beschlagnahmten Restexemplare der Zeitschrift werden vernichtet.

08.02.2007 - 12:00 Uhr | geändert: 02.12.2009 - 10:32 Uhr
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