Grabert sieht sich als Justizopfer
Tübinger Rechtsaußen-Verleger will Urteil wegen Volksverhetzung nicht akzeptieren
Der Tübinger Verleger Wigbert Grabert hat eine Berufungsverhandlung vor dem Landgericht angestrengt. Der 68-Jährige will ein Urteil des Amtsgerichts prüfen lassen.
DOROTHEE HERMANN
Tübingen. Der vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestufte Tübinger Verleger Wigbert Grabert war vom Amtsgericht Anfang Februar 2007 wegen Volksverhetzung zu drei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden (wir berichteten). Das Gericht hatte festgestellt, dass in einer Zeitschrift aus dem Grabert-Verlag im März 2006 ein volksverhetzender Artikel erschienen war. Darin seien rassistische Behauptungen enthalten, die zum Hass gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen aufstachelten. Obwohl der Verleger den Text kannte, habe er die Zeitschrift mit einer Auflage von 2000 Exemplaren weiter verbreitet, so das Amtsgericht. Gegen das Urteil gingen sowohl Grabert als auch die Staatsanwaltschaft in Berufung.
Seit Montag rollt das Landgericht das Verfahren erneut auf. Dabei geht es um einen weiteren Beitrag, der im Februar 2007 in der Grabert-Zeitschrift zu lesen war. Es handelt sich um eine Rede des österreichischen Rechtsanwalts Herbert Schaller, der unter anderem die Verteidigung des britischen Holocaust-Leugners David Irving übernahm. Bei der so genannten Holocaust-Konferenz in Teheran im Dezember 2006 hatte Schaller behauptet, „dass von einem rechtsstaatlich einwandfrei durch Sachbeweise erbrachten Nachweis der NS-Gaskammern keine Rede sein“ könne.
Vor dem Amtsgericht hatten zwei von Graberts Mitarbeitern ausgesagt, sie allein hätten den Abdruck der Schaller-Rede zu verantworten. Deshalb wurde der Verleger am 12. November 2007 nicht nochmals wegen Volksverhetzung verurteilt, sondern allein wegen „fahrlässiger Zuwiderhandlung gegen Vorschriften über das Impressum“. Diesen Verfahrensausgang wollte die Staatsanwaltschaft nicht hinnehmen.
Die beiden Mitarbeiter mussten sich wegen Volksverhetzung ebenfalls vor Gericht verantworten. Im aktuellen Berufungsverfahren werden sie als Zeugen gehört. Einer von ihnen ist der 75-jährige Ex-NPD-Landtagsabgeordnete Rolf Kosiek.
Verteidiger Thor von Waldstein forderte die Einstellung des Verfahrens. Sein Mandant werde in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit behindert. Beruflich und privat werde Grabert seit 30 Jahren „permanent vom Verfassungsschutz bespitzelt“ mit dem Ziel, „einen missliebigen Verleger“ sozial zu stigmatisieren und ökonomisch zu ruinieren. Dass Grabert überhaupt vor Gericht steht, sieht der Verteidiger als „Beaufsichtigung der Justiz durch den Verfassungsschutz“ und als „anmaßende Eingriffe der Exekutive“. Dabei hatte nicht nur der Verfassungsschutz, sondern auch ein Tübinger Bürger Anzeige gegen Grabert erstattet. Der Prozess wird am Montag, 7. Dezember, fortgesetzt.