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K.o.-Tropfen in Disko

Revision brachte dem Angeklagten nichts

Ein 31-Jähriger wurde vor einem Jahr vom Landgericht wegen schwerer sexueller Nötigung und Körperverletzung verurteilt (wir berichteten). Der Bundesgerichtshof ließ Teile des Urteils nicht gelten. Gestern war die Neuverhandlung.

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Tübingen. Der Mann wurde auch diesmal zu zwei Jahren und sieben Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Laut dem Vorsitzenden Richter Martin Streicher ist der 31-Jährige der schweren sexuellen Nötigung und der gefährlichen Körperverletzung in zwei Fällen schuldig. Der Angeklagte soll im Oktober 2008 und in der Nacht auf den 25. Dezember 2008 in der Tübinger Diskothek Top Ten jeweils versucht haben, eine Frau durch K.o-Tropfen zu betäuben und widerstandslos zu machen.

Am Weihnachtsabend 2008 suchte eine mittlerweile 19-Jährige die Diskothek auf, wo der ihr unbekannte Angeklagte versucht haben soll, sie anzusprechen. Als sie kein Interesse zeigte, soll er später K.o-Tropfen in ihr Glas geschüttet haben. Die Frau brach zusammen und wurde in den Sanitätsraum der Disko gebracht. Der Angeklagte soll sich gegenüber dem Security-Personal als ihr Freund ausgegeben haben, um in ihrer Nähe bleiben zu können. Als er sich unbeobachtet glaubte, begrapschte er sie. Doch eine Überwachungskamera dokumentierte die Vorgänge.

Anschließend ließ sich der Mann mit der wehrlosen Frau von einem befreundeten Taxifahrer zu seiner Wohnung in der Weststadt bringen. Kurz vor dem Haus ging es ihr so schlecht, dass sie stürzte und sich Schürfwunden an Hand und Arm sowie eine Prellung an der Hüfte zuzog. Weil sie kaum stehen konnte, soll der Angeklagte die Frau gegen eine Hauswand gelehnt und sie dann geküsst haben.

Mit einer Anwältin war die 19-Jährige als Nebenklägerin bei der gestrigen Verhandlung. Sie hat keine Erinnerung mehr an die Übergriffe. Sie leidet noch immer unter Panikattacken, ist schreckhaft und traut sich kaum mehr, auszugehen. Zunächst war sie monatelang arbeitsunfähig und musste sich in psychotherapeutische Behandlung begeben. Erst seit ein paar Wochen ist sie wieder in ihrem Betrieb.

Auf die Revision des Angeklagten hin entschied der Bundesgerichtshof, dass das Gericht das Geschehen am Weihnachtsabend 2008 zu Unrecht als zwei getrennte Taten gewertet habe. Weil es sich um einen zusammenhängenden Tatkomplex handle, sei dieser Aspekt des Falles nochmals aufzurollen.

Dennoch blieb das Gericht gestern exakt bei dem Strafmaß, das die Erste Große Strafkammer bereits im Juli 2009 verhängt hatte. Auch Staatsanwalt Burkhard Werner und die Nebenklagevertreterin Jutta Rager hatten zwei Jahre und sieben Monate Freiheitsstrafe gefordert. Verteidiger Norbert Gatzweiler bedauerte, „was geschehen ist“. Trotzdem handle es sich um „ein Szenario am äußersten unteren Rand der sexuellen Nötigung“, weshalb er sich für eine Freiheitsstrafe unter zwei Jahren aussprach. Zudem forderte er eine Aufhebung des Haftbefehls.

Der Richter konstatierte „eine leichte alkoholische Enthemmung“ des Angeklagten. Auch dass er die Opfer nicht sich selbst überlassen habe, spreche für ihn. Allerdings habe sein Verhalten die Geschädigten erheblich in Gefahr gebracht: „Der Angeklagte hätte die Wirkung der K.o.-Tropfen nicht kontrollieren können.“ dhe

30.07.2010 - 08:00 Uhr | geändert: 30.07.2010 - 08:23 Uhr
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