Prozess wegen Volksverhetzung gegen rechten Verleger
Nach einer neuerlichen Anklage wegen Volksverhetzung droht dem rechtsextremen Tübinger Verleger Wigbert Grabert erstmals Gefängnis. Ein von ihm verlegtes Werk leugnet das Massaker von Babi Jar.
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Raimund Weible
Tübingen. Zunächst versuchten die Verteidiger, die Verlesung der Anklageschrift zu verhindern. Danach arbeiteten sie daran, den Richter zur Einstellung des Verfahrens zu zwingen. Insgesamt zehn Anträge stellten die Rechtsanwälte Thor von Waldstein und Jochen Lober gestern gleich zu Beginn des Strafverfahrens vor dem Amtsgericht Tübingen gegen den Tübinger Verleger Wigbert Grabert. Ihr Ziel: Den Prozess gegen ihren Mandanten platzen zu lassen, dem, sollte er noch einmal wegen Volksverhetzung verurteilt werden, Gefängnis droht. Bisher hatte sich der rechte Verleger lediglich Geld- und Bewährungsstrafen eingehandelt.
Dem 72-jährigen Mann mit dem vollen grauen Haar wird dieses Mal zur Last gelegt, dass er ein Werk des ebenfalls rechtslastigen Autors Helmut Schröcke veröffentlicht hat. In dem Buch „Der Zweite Weltkrieg – Ursachen – Hintergründe – Kriegsschuld – Folgen“ leugnet Schröcke der Staatsanwaltschaft zufolge das Massaker von Babi Jar. In diesem Tal bei der heutigen ukrainischen Hauptstadt Kiew exekutierten Nazi-Kommandos am 29. und 30. September 1941 33 771 Juden aus Kiew. SS-Standartenführer Paul Blobel wurde dafür 1951 in Landsberg gehängt. Schröcke schreibt in seinem Buch, Dokumente, die das Kommando belasteten, seien von den Alliierten gefälscht worden. Er beruft sich dabei auf einschlägige Autoren. Er vermittelt den Lesern des Buchs auch den Eindruck, als habe das Massaker gar nicht stattgefunden.
Schröckes Buch erschien im Grabert-Verlag 2009 in einer Auflage von 2400 Exemplaren, 2118 wurden davon verkauft. Zuvor hatten es zwei andere Verlage unter anderen Titeln herausgegeben. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien stellte das Buch auf den Index. Am 4. Mai 2011 wurde die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Volksverhetzung tätig und ließ Restexemplare und Unterlagen im Verlagsgebäude sicherstellen. Gegen den Autoren Schröcke läuft ebenfalls ein Strafverfahren, außerdem gegen eine Reihe von Käufern des Werks.
Der 72-jährige Verleger und sein als Zeuge geladener Sohn machten gestern keine Angaben. Die Verteidiger ließen anklingen, Grabert habe vom Inhalt des Buchs gar keine Kenntnis gehabt. Ein vom Gericht befragter Verlagsmitarbeiter sagte, für Grabert habe es keinen Anlass gegeben, sich Gedanken um den Inhalt zu machen, da das Buch ja ein Nachdruck gewesen sei.
Zwischen Grabert und Schröcke besteht ein besonderes Verhältnis. Als es dem Verleger 2010 offensichtlich wirtschaftlich schlecht ging, gewährte ihm Schröcke ein Darlehen über 20 000 Euro. Das war kurz nach Graberts Verurteilung durch das Landgericht Tübingen wegen Volksverhetzung zu acht Monaten Gefängnis auf Bewährung. Zur Verantwortung gezogen wurde Grabert damals wegen zwei Artikeln in einer von ihm verlegten Zeitschrift.
Der Prozess wird am Mittwoch, 6. März fortgesetzt.
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