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30-Jähriger wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung vor der Großen Strafkammer

K.o.-Tropfen in Disko-Drinks gemischt

Weil er drei Frauen mit K.o.-Tropfen betäubt und dann begrapscht haben soll, steht ein 30-Jähriger nun vor Gericht. Der Mann streitet die Verabreichung von Drogen ab und spricht von Einvernehmlichkeit.

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Katharina mayer
Tübingen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, Ende vergangenen Jahres zwei Frauen in der Diskothek „Top 10“ K.o.-Tropfen verabreicht zu haben. Diese Medikamente – eines davon ist die als Liquid Ecstasy bekannte Droge GBH – haben narkotisierende Wirkung und verursachen für die Dauer ihrer Wirkung Gedächtnislücken.

Der erste Übergriff ereignete sich laut Staatsanwalt im Oktober vergangenen Jahres. Der 30-jährige soll, nachdem die Wirkung der K.o.-Tropfen eingesetzt hatte, mit seinem benommenen Opfer in ein Taxi Richtung Westbahnhof gestiegen sein. Unterwegs soll er die Frau gegen ihren Willen umarmt und geküsst haben. An einer Tankstelle konnte sie aus dem Taxi entkommen, allerdings hat sie aufgrund der ihr verabreichten Substanz nur noch vage Erinnerungen an die Nacht.

Knapp zwei Monate später wiederholte sich alles auf ähnliche Weise. Wieder soll der Angeklagte im „Top Ten“ einer Frau K.o.-Tropfen ins Getränk gemischt oder sie auf einen präparierten Drink eingeladen haben. Die Frau brach unter Einfluss der Droge in der Damentoilette zusammen.

Spuren von K.o.-Tropfen sind nachweisbar

Ein durch den Angeklagten verständigter Türsteher brachte die Frau daraufhin in den Sanitätsraum. Unter dem Vorwand, der Freund des Opfers zu sein, soll der 30-Jährige mehrere Minuten allein mit der Frau in dem Raum verbracht haben. Diese Zeitspanne und die eingeschränkte Handlungsfähigkeit der Frau soll er genutzt haben, um sie mehrfach zu begrapschen.

Später habe er auch diese Frau in ein Taxi gesetzt, diesmal seine Adresse angegeben. Aufgrund ihres sedierten Zustands stürzte die Frau vor dem Haus des 30-jährigen. Der soll sie daraufhin gegen eine Hauswand gelehnt und geküsst haben. Auf ihre Aufforderung, sie in Ruhe zu lassen, reagierte er, indem er die Polizei rief und den Beamten die desorientierte Frau übergab. Auch diese Frau kann sich an nichts erinnern.

Der dritte Übergriff soll sich in einem Derendinger Lokal zugetragen haben, in dem der Angeklagte, der über pharmazeutisches Vorwissen verfügt, zeitweise gearbeitet hatte. Unter dem Vorwand, ihr möglicherweise einen Job besorgen zu können, hatte er eine Disko-Bekanntschaft dorthin gelockt. Nach mehreren alkoholischen Getränken soll er die Frau trotz Gegenwehr unsittlich berührt oder dies zumindest versucht haben. In diesem Fall sind Spuren der K.o.-Tropfen – laut Staatsanwaltschaft – medizinisch nachweisbar.

Vor der Strafkammer machte der Angeklagte ausschließlich Angaben zu seiner Person. Zu den Vorwürfen wollte er sich nicht äußern. Allerdings ließ er durch seinen Pflichtverteidiger eine Erklärung verlesen. Darin bestritt er vehement, den Frauen „oder auch nur einer von ihnen K.o.-Tropfen verabreicht zu haben.“ Wobei er angab, in allen drei Fällen stark alkoholisiert gewesen zu sein. Auch ließ er in der Erklärung die Situation so darstellen, dass die Initiative teilweise von den Frauen ausgegangen sei. In einem Fall habe er den „alkoholisierten“ Zustand des Opfers ausgenutzt – „in der Hoffnung, dass sich mehr daraus entwickelt“.

Die Große Strafkammer hat den Prozess wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung auf insgesamt fünf Termine angesetzt. Nächster Verhandlungstag ist der kommende Freitag.

Info Vorsitzender Richter am Landgericht: Dr. Ralf Peters; Beisitzender Richter: Dr. Claus-Jürgen Hauf; Schöffen: Günther Görlitz und Jürgen Ulrich Fuchs; Staatsanwalt: Burkhart Werner; Vertreterinnen der Nebenklage: Marie-Luise Dumoulin und Jutta Rager; Verteidiger: Siegfried Nold;
20.06.2009 - 08:30 Uhr | geändert: 10.08.2009 - 16:13 Uhr

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