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Feuilleton

Keine Pfändung: Qatna-Gold bleibt in Stuttgart

Die Stuttgarter Qatna-Ausstellung bleibt tabu: Kulturgüter fremder Länder dürfen nicht gepfändet werden, um Schadenersatzansprüche von Terroropfern zu befriedigen. Das hat das Berliner Landgericht am Mittwoch entschieden.

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Artikelbild: Keine Pfändung: Qatna-Gold bleibt in Stuttgart Die Entenköpfe aus Qatna sind tabu.

Berlin/Stuttgart Opfer des Anschlags auf das Berliner "Maison de France" im Jahr 1983 hatten gefordert, syrisches Kulturgut aus der aktuell in Stuttgart gezeigten Ausstellung "Schätze des Alten Syrien - Die Entdeckung des Königreichs Qatna" wegen ausstehender Schmerzensgeldansprüche zu pfänden. Ein deutsch-syrischer Streit über Kunstgegenstände wird mit dieser Gerichtsentscheidung vermieden.

Das Landgericht Berlin hatte Syrien einst eine Mitschuld für den Bombenanschlag zugesprochen. Die Attentäter der "Carlos"-Gruppe hätten vielfältige Unterstützung arabischer Staaten erhalten, hieß es damals. Ausdrücklich genannt wurde Syrien. Die Anwälte eines der Opfer wollen nun Druck auf Syrien ausüben, die Opfer zu entschädigen. Im Visier der Anwälte sind, dem Gericht zufolge, Teil einer goldenen Hand sowie Zierat in Form goldener Entenköpfe mit einer Hathor- Maske - beides Jahrtausende alt.

Einer Pfändung des nationalen Kulturguts der Republik Syrien stehe aber ein öffentliches Interesse entgegen, urteilte das Kammergericht Berlin. Die Anwälte der Opfer hätten "nicht ausreichend glaubhaft gemacht, dass der Republik Syrien keine anderen Vermögenswerte in Deutschland und im europäischen Ausland gehörten, die für die Vollstreckung eines späteren Urteils zur Verfügung stünden". Ein möglicher Schmerzensgeld-Anspruch sei zumindest verjährt.

26.02.2010 - 08:30 Uhr

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