Mehr als vier Jahre Haft wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung
Kein Zweifel an K.o-Tropfen
Ein 31-Jähriger, der drei junge Frauen mit K.o.-Tropfen außer Gefecht gesetzt haben soll, um sich an ihnen vergehen zu können, wurde gestern vom Landgericht zu einer Haftstrafe verurteilt.
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Katharina Mayer
Tübingen. Der 31-Jährige wurde zu insgesamt vier Jahren und drei Monaten Haft wegen schwerer sexueller Nötigung und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. In das Strafmaß wurden auch vorherige Verurteilungen mit einbezogen. Zum Zeitpunkt der ersten von insgesamt drei Taten, bei denen er K.o.-Tropfen eingesetzt hatte, stand der Angeklagte noch unter Bewährung.
Die Verurteilung, so der Vorsitzende Richter Ralf Peters, beruhe „im Wesentlichen auf den Aussagen der Geschädigten“, stütze sich aber auch auf Videoaufzeichnungen und den medizinischen Sachverständigen. Dieser hatte erläutert, dass die körperlichen und geistigen Ausfallerscheinungen der Frauen und der bei allen Frauen eingetretene Gedächtnisverlust nicht durch die alleinige Wirkung von Alkohol zu erklären seien. Dass die vom Angeklagten verabreichte Substanz nicht mehr im Blut der Opfer nachweisbar war, sei mit der kurzen Halbwertszeit derartiger Narkotika zu erklären.
Der Einsatz dieser K.o.-Tropfen, erklärte der Richter, sei „der wesentliche Punkt, der zu klären und beraten war“. Die Verhaltensweisen der Opfer, so die Auffassung des Gerichts, ließen sich letztlich nur unter diesem Gesichtspunkt erklären: Die Kammer sprach denn auch von „spezifischer Symptomatik“ im Verhalten der Frauen, die sich auch mit den auftretenden „ausgestanzten Amnesien gedeckt“ habe. Auch die Aussage einer der Frauen, sie habe sich „wie ferngesteuert“ gefühlt, decke sich mit der typischen Wirkweise des Betäubungsmittels GHB oder einer vergleichbaren Substanz.
Die Kammer habe „keinen Zweifel daran, dass der Angeklagte in allen drei Fällen solche K.o-Tropfen eingesetzt hat“, sagte Peters. Die zu Beginn des Prozesses verlesene Erklärung des Angeklagten, er habe sich zum einen nur zufällig in der Nähe seiner späteren Opfer aufgehalten und zum anderen seien alle sexuellen Handlungen in gegenseitigen Einvernehmen erfolgt, wurde ebenso kommentiert. Es sei „ein ganz auffälliges Verhalten, dass der Angeklagte sich immer da aufhält, wo irgendwelche jungen Damen die Kontrolle über sich verlieren.“
Wie stark die Frauen durch das Geschehen in ihrem Leben beeinträchtigt sind, wurde ebenfalls thematisiert: „Die Frauen haben Ängste und sind in ihrem sozialen Leben beeinträchtigt. Weil sie eine Unsicherheit verspüren, was in dieser Zeit, an die sie sich nicht erinnern, mit ihnen geschehen ist.“