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Das Leben anderer zerstört

Geisterfahrer zu zwölf Jahren Haft wegen Mordes verurteilt

Der Geisterfahrer, der am 10. April 2011 auf der B 27 den Tod eines Mannes verursachte (wir berichteten), wurde gestern wegen Mordes und wegen versuchten Mordes in zwei weiteren Fällen zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Anschließend muss er in Sicherungsverwahrung.

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DOROTHEE HERMANN

Tübingen. Die Schwurgerichtskammer ist überzeugt, dass der 35-Jährige in der Absicht handelte, sich selbst zu töten. Der Mann wird zunächst zwangsweise in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Weil der Angeklagte gefährlich bleibe, verhängte das Gericht zudem Sicherungsverwahrung. „Wir können nicht davon ausgehen, dass der Angeklagte so lange in der Klinik bleibt, bis er keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit ist“, sagte der Vorsitzende Richter Ralf Peters gestern Nachmittag.

Durch den von ihm verursachten Tod eines Mannes habe der Angeklagte an jenem Sonntag binnen Sekunden das Leben einer Familie zerstört, sagte der Richter. Der Fahrer des Wagens, den der Angeklagte gezielt angesteuert habe, starb wenig später an seinen vielfachen schweren Verletzungen. Auch dessen Frau und die gemeinsame Tochter wurden beträchtlich verletzt, so der Richter. Das Gehör der Frau sei auf dem linken Ohr noch nicht völlig wieder hergestellt, „ganz zu schweigen von den seelischen Folgen für sie, die beiden Kinder und die weiteren Angehörigen“.

Der Angeklagte ist zudem der gefährlichen Körperverletzung in zwei Fällen schuldig sowie eines vorsätzlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Sein Führerschein wird auf Lebenszeit entzogen.

Als der Mann am Tattag gegen die Fahrtrichtung auf die Bundesstraße B 27 auffuhr, hatte er nach Auffassung des Gerichts „den Entschluss zur Selbsttötung gefasst“. Weil sich seine psychotischen Ängste seit Monaten verdichtet hatten, „war sein Persönlichkeitsgefüge schwer erschüttert. Er wollte so nicht mehr weiterleben“, sagte der Richter. „Gleichzeitig wollte er weg von den Drogen. Er war ins Zwiefaltener Zentrum für Psychiatrie gefahren, um sich behandeln zu lassen. Seine Freundin drängte zur Therapie. Stattdessen versuchte er, zu ihr zurückzufahren.“

„Der Angeklagte war nüchtern, er war nicht angegurtet“, fuhr der Richter fort. Als er gemerkt habe, dass andere Fahrzeuge ihm noch ausweichen konnten, habe er weiter beschleunigt. „Mit etwa 140 Stundenkilometern fuhr er auf das Auto der Familie auf.“ Für den am Steuer sitzenden Mann „war kein Ausweichen möglich“.

Die Kammer musste einerseits „eine angemessene Strafe für diese schreckliche Tat finden“ und „andererseits dem Täter gerecht werden“, betonte der Richter. In den Plädoyers sei die Lebensgeschichte des Angeklagten zu wenig berücksichtigt worden. „Niemand wird dissozial geboren.“

Vom eigenen Vater abgeschrieben

Der am 24. Februar 1976 in Backnang geborene Angeklagte wuchs in einer nach außen hin unauffälligen Familie auf, so der Richter. Der Vater habe eigene sportliche Ambitionen auf den Sohn übertragen und dabei einen starken Erwartungsdruck aufgebaut. Als 17-Jähriger wurde der Angeklagte Landes-Vizemeister im Ringen. Dann habe er sich immer stärker gegen die väterlichen Pläne gesträubt und sei in Haschisch und Alkohol ausgewichen, wie er es „bei älteren Sportkameraden abgeschaut“ habe. Als der Angeklagte eine Ausbildung zum Maler und Glaser abbrach und danach als Polizeianwärter scheiterte, habe sich der Vater enttäuscht abgewandt.

1994 wurde der Angeklagte zum ersten Mal wegen einer Überdosis behandelt, so der Richter. Als er Dritte mit der Waffe des Vaters bedrohte, drängte seine Mutter auf eine Therapie. Die zuständige Einrichtung musste der Heranwachsende wegen eines Alkoholrückfalls verlassen. Darauf sei es mit ihm immer weiter bergab gegangen. „Es kam nicht mehr zu einer kontinuierlichen Lebensführung.“

Anfang 2009 zog der Angeklagte zu seiner Freundin nach Stuttgart. Es sei eine relativ stabile Beziehung gewesen, sagte der Richter. Dass der Mann wieder Heroin und Alkohol konsumierte, habe er teilweise vor der Freundin verheimlicht. Seit Oktober 2010 sei er in einen zunehmend psychotischen Zustand geraten. Ihn bedrängten immer stärkere Verfolgungsängste, er habe sich von einer Rockerbande bedroht gefühlt, sagte der Richter. Am Vortag der tödlichen Kollision hatte der Angeklagte von sich aus die Zwiefaltener Klinik aufgesucht. „Die diensthabende Ärztin hatte keinen triftigen Grund, ihn festzuhalten“, betonte der Richter. Denn grundsätzlich müsse gelten: „Im Zweifel für die Freiheit.“

Info: Vorsitzender Richter: Ralf Peters; Beisitzer: Claus-Jürgen Hauf, Christoph Sandberger; Schöffen: Wolfgang Paul Sailer, Michael Schwarz. Staatsanwältin: Rotraud Hölscher. Nebenklage: Michael Schmitt. Verteidiger: Fritz Philipp Döringer.

03.02.2012 - 08:00 Uhr | geändert: 03.02.2012 - 08:04 Uhr

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