Um das historische Stadtzentrum vor Schäden durch Silvesterfeuerwerk zu schützen, gilt wie in den Vorjahren ein striktes Feuerwerksverbot in der Tübinger Altstadt.
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Tübingen. Raketen, Schwärmer, Knallkörper oder Batterien haben in der Silvesternacht in der Tübinger Altstadt nichts zu suchen. Verboten sind in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar 2013 sämtliche Feuerwerkskörper der Klasse II, die üblicherweise zum Jahreswechsel verwendet werden.
Die Tübinger Altstadt wird durch ein Verbot vor gefährlichen Bränden geschützt. Der Plan der Stadtverwaltung zeigt, innerhalb welcher Zone kein Feuerwerk gezündet werden darf. Grafik: ST; Karte: www.stepmap.de/OSM/CC-BY-SA
Die Sperrzone umfasst die historische Altstadt innerhalb folgender Grenzen (siehe Grafik): von der Belthlestraße zur Derendinger Allee im Westen, Kelternstraße und Am Stadtgraben im Norden, Mühlstraße, Eberhardsbrücke im Osten, Uhlandstraße im Süden. Eingeschlossen sind die Flächen der genannten Straßen; auch auf der Platanenallee ist kein Feuerwerk erlaubt. Die Verordnung und den Plan gibt es im Internet unter www.tuebingen.de/feuerwerksverbot.
Die Stadtverwaltung hat ein Informations-Faltblatt herausgegeben (siehe Anlage), das in Gaststätten, den Verkaufsstellen von Feuerwerkskörpern und an vielen weiteren Stellen in der Altstadt ausliegt. Am Montag, 31. Dezember, werden 14 Schilder an allen Eingängen der Altstadt aufgestellt, die auf das Verbot hinweisen. An Silvester werben die städtischen Ordnungshüter in persönlichen Gesprächen um Verständnis für das Verbot. In der Silvesternacht gibt es dann verstärkte Kontrollen durch die Ordnungskräfte der Polizei und der Stadt. Wer sich dennoch nicht an das Verbot hält, muss mit einer empfindlichen Strafe rechnen. Nach dem geltenden Sprengstoffgesetz kann eine solche Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 50 000 Euro geahndet werden.
Das Tübinger Feuerwerksverbot galt erstmals für die Silvesternacht 2009. Ein Jahr zuvor, beim Jahreswechsel 2008/ 2009, war ein Fachwerkhaus am Marktplatz in Brand geraten. Das Feuer verursachte einen Schaden in Millionenhöhe.
Zusätzlich gilt ein bundesweites Verbot auch in Tübingen: Seit dem 1. Oktober 2009 ist das „Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern“ das ganze Jahr über verboten.
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