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Kommentar

Emma H.s Hilferufe blieben ungehört

Pflegebedürftige Ältere bringen ihre Angehörigen nicht selten zur Verzweiflung. Kündigt der Medizinische Dienst der Krankenkasse seinen Besuch an, wirft sich mancher Senior in Schale und setzt alles daran, sich möglichst fit und auch sonst von seiner besten Seite zu zeigen. Von erheblicher Pflegebedürftigkeit keine Spur, heißt es dann im Gutachten.

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Dann gehen die Angehörigen leer aus und bekommen nicht einmal Geld, um einen ambulanten Dienst zu ihrer Entlastung zu bezahlen.

Die meisten alten Menschen wollen in ihrer Wohnung bleiben, so lange es irgend geht. Doch was geschieht mit jenen, die keinen Partner mehr, keine Kinder, Nichten oder Enkel haben, die sich um sie kümmern könnten? Die sich zuhause ängstigen, aber zu wenig Rente beziehen, um Hausnotruf, ambulante Pflege oder eben doch einen Heimplatz zu finanzieren?

Emma H. war krank. Sie fühlte sich in ihrer Kellerwohnung nicht mehr sicher und wollte ins Heim. Den Hinweis der Gutachterin der AOK, sie solle doch nicht aus ihrer „häuslichen Umgebung“ herausgerissen werden, empfand sie als zynisch. Ihre Briefe an die Krankenkasse lesen sich wie Hilferufe.

Das Gutachten des Medizinischen Diensts enthielt wohl sachliche Fehler wie die unzutreffende Behauptung, bei der 81-Jährigen wohnten Verwandte im Haus und der hilfsbereite Nachbar sei ihr Vetter. Die unrichtigen Angaben, empörte sich Emma H., hätten wohl System.

Ob die Pflegekasse ihren Fall tatsächlich falsch beurteilte, werden nun der Staatsanwalt und möglicherweise ein Gericht klären. Allerdings dürfte es schwer sein, einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der verweigerten Eingruppierung in eine Pflegestufe und dem Tod der alten Dame nachzuweisen.

Auch das Kreissozialamt wäre als Kostenträger für einen Heimplatz in Frage gekommen. Emma H. behielt sich vor, die Medien einzuschalten, wenn sie von der Kasse keine Hilfe erhält. Für den Fall, dass sie Schaden nimmt, hatte sie sich auch ausdrücklich strafrechtliche Ermittlungen gewünscht und ihre Ärzte von der Schweigepflicht entbunden. Was einen an ihrem Sterben so betroffen macht, ist die Vorhersehbarkeit der Ereignisse. Sie kam genau so zu Tode, wie sie es selbst befürchtet hatte.

Weshalb blieben ihre Hilferufe ungehört? Der Fehler steckt offenbar im System. Der Pflegebegriff im Gesetz ist äußerst formal. Geradezu weltfremd werden Minuten gezählt und andere wichtige Aspekte außer Acht gelassen, statt etwa das Urteil des Hausarztes zur Grundlage zu machen.

So ist es gut möglich, dass die Pflegekasse im Fall Emma H.s im Recht war. Man wünschte sich jedoch, dass es in solchen Fällen auch ohne Klage beim Sozialgericht zu einer Hilfekonferenz käme, bei der Vertreter der Kasse, des Sozialamts und die Hausärztin gemeinsam mit dem pflegebedürftigen Menschen in seiner Wohnung überlegen, was getan werden kann. Beim Ortstermin des Sozialgerichts am 30. April schien sich eine Lösung für Emma H. abzuzeichnen. Leider war es zu spät.

Renate Angstmann-Koch

20.05.2010 - 08:30 Uhr

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