[X]
 per eMail empfehlen


   

Nächtliches Verkaufsverbot für Alkohol ärgert Tankstellenpächter

Das Trinken an der Tanke geht weiter

Seit März darf in Baden-Württemberg zwischen 22 und 5 Uhr in der Früh kein Alkohol mehr verkauft werden. Das gilt für Tank-stellen genauso wie für Supermärkte. Doch das Verbot ist leicht zu umgehen.

Anzeige


Tugce Dizdar, Simon Wörpel
Trotz Verkaufsverbot: Wer will, kann an vielen Tübinger Tanken auch künftig nachts Bier tanken ... Trotz Verkaufsverbot: Wer will, kann an vielen Tübinger Tanken auch künftig nachts Bier tanken – eine Ausnahmeregelung macht es möglich. Archivbild: Sommer

Tübingen. „Ne, das kann ich nicht mehr verkaufen“, sagt der Kassierer bei „Rewe“ in der Weststadt. Der junge Mann rollt mit den Augen. Doch er fängt keine Diskussion an, sondern stellt die beiden Bierflaschen artig wieder an ihren Platz zurück. Denn die großen Schilder mit der Aufschrift „Kein Alkoholverkauf zwischen 22 und 5 Uhr“ sind unübersehbar. Aber es hätte ja trotzdem klappen können.

„Nein, wir machen wirklich keine Ausnahmen“, hört man derzeit an den Kassen von Supermärkten, Kiosks und Tankstellen. Denn das neue Landesgesetz gilt erst seit ein paar Tagen, jeder rechnet gerade jetzt mit verschärften Kontrollen. Bei einer Sache sind die Betreiber von Tankstellen und Supermärkten sich einig: Die neue Regelung helfe nicht, Alkoholprobleme der Jugendlichen in den Griff zu bekommen – sie schade allerdings dem Einzelhandel.

Weiter nachts Alkohol an sechs von 13 Tankstellen

„Eine Tankstelle kann schon lange nicht mehr vom Kraftstoffverkauf allein leben – wir sind auf die Beiverkäufe angewiesen“, sagt Herbert Raiser von der „Shell-Station“ in Kirchentellinsfurt. Seine Tankstelle hat zwar eine Gaststättenkonzession, darf also weiterhin Alkohol verkaufen. Jedoch bietet Raiser zur Sicherheit erstmal nur noch Bier an. Auch andere Tankstellen mit Konzession sind vorsichtig, so verkauft die Aral-Tankstelle an der Reutlinger Straße nach 22 Uhr „einen Six-Pack pro Person“. Diese Unsicherheit kann Rainer Kaltenmark vom Tübinger Ordnungsamt nicht nachvollziehen: „Wer eine Konzession hat, darf uneingeschränkt Alkohol verkaufen.“ Er vermutet Verwechslungen mit dem Jugendschutzgesetz.

„Der Gesetzgeber stürzt bewusst die Tankstellenbetreiber in massive Probleme und nimmt Arbeitsplatzverluste in Kauf“, beschwert sich Tankstellenbesitzer Raiser gegenüber dem TAGBLATT. Seine Kollegen ohne Konzession täten ihm Leid, wenn sie den Fernfahrern nun nachts ihr wohlverdientes Feierabendbier verwehren müssten.

„Das Gesetz soll auf Jugendliche abzielen, trifft aber alle anderen“, sagt auch Detlef Brandenburg, Sprecher von Aral Deutschland. Die Zielgruppe, für die das Gesetz gemacht wurde, sei zu klein: „Das ist wie mit Kanonen auf Spatzen zu schießen.“ Natürlich tue man alles dafür, Alkoholexzesse von Jugendlichen zu verhindern, sagt der Aral-Sprecher. Doch da gebe es „sinnvollere Möglichkeiten“. Prognosen zu möglichen Umsatzeinbußen will Brandenburg nicht abgeben, da müssten die nächsten Wochen abgewartet werden. Karin Goldstein von der Industrie- und Handelskammer Reutlingen dagegen sagt, dass die Tankstellen im Südwesten einen Umsatzrückgang von 20 Prozent erwarten.

In Tübingen gibt es 13 Tankstellen, sechs davon haben nach Angaben des Ordnungsamtes eine Schankerlaubnis. In Rottenburg haben zwei von vier, in Mössingen hingegen hat keine der drei Tankstellen eine Schankerlaubnis. Brötchen, Snacks und nicht-alkoholische Getränke darf aber jeder verkaufen, die Konzession bezieht sich ausschließlich auf den Alkohol-Ausschank.

Obwohl die Auswirkungen des Verbots im Kreis Tübingen noch nicht klar sind, begrüßt Hans Köpfle, Leiter der Beratungsstelle der Drogenberatung Tübingen, das neue Gesetz. „Aber das alleine reicht natürlich nicht, wir brauchen ergänzend viel mehr Präventionsarbeit.“

Auch die Tübinger Polizei ist erfreut. „Das Verbot kommt uns entgegen“, sagt Sprecher Ewald Raidt. Die Verfügbarkeit von Alkohol werde eingegrenzt, spontane Trinkgelage seien nicht mehr so einfach möglich. Bei Kontrollen werde man auch auf das Nacht-Verkaufsverbot achten.

Die Polizei begrüßt das Nacht-Verkaufsverbot

Von dem sind nicht nur Tankstellen betroffen. Der Rewe-Markt in der Tübinger Weststadt hat bis 24 Uhr geöffnet, darf nun in den letzten zwei Stunden keinen Alkohol mehr verkaufen. Marktleiterin Alexandra Frankenbach erwartet keinen Umsatzrückgang: „Der Alkoholverkauf macht nur einen Prozent des Umsatzes aus.“ Von Supermarkt-Mitarbeitern ist indes zu hören, dass in der Getränkeabteilung vor allem in den späten Abendstunden oft nach Alkohol gefragt werde. Jetzt solle geprüft werden, ob sich die lange Öffnungszeit überhaupt noch lohnt. Denn nach 22 Uhr scheint der Getränkemarkt wie leergefegt: „Was soll ich überhaupt noch hier?“ fragt ein Verkäufer.

Das Alkoholverbotsgesetz

Das Gesetz „zur Abwehr alkoholbeeinflusster Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung während der Nachtzeit und zum Schutz vor alkoholbedingten Gesundheitsgefahren“ verbietet den Alkoholverkauf an Tankstellen, Kiosken und in Supermärkten zwischen 22 und 5 Uhr. Die Landesregierung will damit Alkoholexzesse (nicht nur) von Jugendlichen verhindern.

Ausgenommen von dem Verbot sind Tankstellen, die eine Ausschank-Konzession haben. Dann ist der Alkoholverkauf uneingeschränkt möglich. Wenn baurechtliche Voraussetzungen (dazu gehören etwa Toiletten) erfüllt sind, reicht für die Konzession die „persönliche Eignung“ des Tankstellenpächters.

06.03.2010 - 08:30 Uhr | geändert: 06.03.2010 - 08:40 Uhr

Sie möchten diesen Artikel weiter nutzen? Dann beachten Sie bitte unsere Hinweise zur Lizenzierung von Artikeln (hier klicken)

Anzeige

Anzeige


Nachrichten aus ...
Reutlingen Wannweil Pliezhausen Walddorfh�slach Ammerbuch T�bingen Dettenhausen Kirchentellinsfurt Kusterdingen Gomaringen Dusslingen Ofterdingen Mössingen Nehren Bodelshausen Hirrlingen Neustetten Rottenburg Starzach Horb
Anzeige


Anzeige


Ihr Kontakt zur Redaktion

Single des Tages
Anzeige
Coole Streetwear - Mode von Carhartt gibt es bei Def-shop