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Ethnologe Volker Harms

Bundeswehrangehörige sollen nicht über jedes Thema lehren dürfen

Tübingen. Im Vorfeld des Hauptseminars „Angewandte Ethnologie und Militär“ entzündete sich heftige Kritik insbesondere auch daran, dass es von einer Angehörigen der Bundeswehr gehalten wird.

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Monika Lanik ist Oberstleutnant und promovierte Ethnologin. Mit Hinweis auf die Zivilklausel forderten Mitglieder von Friedensgruppen das Rektorat auf, das Seminar zu verbieten. Das Rektorat indes verwies auf die Lehrfreiheit und darauf, dass eine Verherrlichung von Krieg nicht erkennbar sei. Eine heftige Diskussion bei einer Informationsveranstaltung am Freitag endete mit dem Kompromiss, der unter anderem enthält, dass der pensionierte Tübinger Ethnologe Volker Harms, 68, als Korrektiv am Seminar mitwirkt.

AUDIMAX: Die Deutsche Gesellschaft für Völkerkunde (DGV) beschloss voriges Jahr in Frankfurt eine Ethik-Erklärung. Monika Lanik hat ihr zugestimmt. Sie sind einer der wenigen, die nicht zustimmten. Warum nicht?

Volker Harms  Bild: Sommer Volker Harms Bild: Sommer

Volker Harms: Die Frankfurter Erklärung ist mir zu unverbindlich. Zu oft wird betont, dass jeder Ethnologe seine persönliche Entscheidung treffen muss. Außerdem verengt sie den Blick auf Gesellschaften, in denen, wie bei der unsrigen, das Individuum als schutzwürdig im Vordergrund steht. Es gibt aber auch Gesellschaften, in denen mehr das Kollektiv im Vordergrund steht. Diese Gesellschaften zu diskriminieren ist eigentlich für Ethnologen unzulässig. Die Erklärung wird dadurch sehr ethnozentrisch.

Ist es nicht überhaupt ein Problem von Ethik-Erklärungen, dass sie kaum einklagbar sind?

Im Fall der DGV ist die Erklärung zwar nicht einklagbar. Aber die DGV kann sich im äußersten Fall von Mitgliedern trennen, die eine solche Erklärung nicht teilen können.

Gibt es Beispiele für verbindlichere Ethik-Erklärungen?

Etwa die Erklärung, die von der American Anthropological Association verfasst wurde. Sie hat 1971 unter dem Eindruck des Missbrauchs der Ethnologie im Vietnamkrieg eine entschieden deutlichere Erklärung verfasst, die Vorbild für alle ethnologischen Vereinigungen weltweit sein könnte. Deren erster Absatz könnte den Wortlaut für eine Art Hippokratischen Eid in der Ethnologie abgeben.

Und wie lautet er?

Frei übersetzt: „In der Forschung hat die übergeordnete Verantwortung der Ethnologen denjenigen zu gelten, bei denen sie forschen. Wenn es einen Interessenkonflikt gibt, müssen diese Personen Vorrang haben. Ethnologen haben alles, was in ihrer Macht liegt, zu tun, um das physische, soziale und psychologische Wohlergehen derjenigen zu schützen, bei denen sie forschen, und deren Würde und Privatsphäre zu wahren.“

Was sprach dagegen, diese Erklärung auch für die DGV zu übernehmen?

Es gab drei Tagungen, an denen die Ethik-Frage angesprochen wurde: 2005, 2007 und 2009. An der Tagung im Jahre 2007 konnte ich nicht teilnehmen. Dabei wurde aber nach längeren Diskussionen eine Gruppe bestimmt, die die Frankfurter Erklärung vorbereiten sollte. Sie wurde auf der Tagung 2009 nur noch abgestimmt, war aber im Plenum nicht mehr diskutierbar. Ich habe mit einigen anderen dagegen gestimmt und habe übrigens mit Erstaunen am Freitag bei der Informationsveranstaltung von Shahnaz Nadjmabadi erfahren, dass die Frankfurter Erklärung nur deshalb verabschiedet worden sei, weil man sie für Forschungsanträge im internationalen Kontext benötigte. Ich hatte schon 2005 bei der DGV-Jahresversammlung mit einem Kollegen einen Antrag eingebracht, der aber nicht behandelt werden konnte. Darin sollte das Tätigsein von Ethnologen fürs Militär verurteilen sollte.

Sie können es nicht billigen, dass ein Ethnologe für die Bundeswehr arbeitet?

Zumindest nicht mit solchen Aufgaben wie der, fremde Gesellschaften zu erforschen und dann dieses Wissen dem Militär zur Verfügung zu stellen, das per Definitionem dieses Wissen gegen diese Gesellschaft nutzen will.

Eine andere Ethik-Erklärung ist die Zivilklausel der Universität. Halten sie diese für praktikabel?

Ich bin in dieser Frage hin- und hergerissen. Es gibt ein Spannungsverhältnis zwischen dieser Zivilklausel und der Freiheit von Forschung und Lehre. Als Pazifist bin ich für ihre Anwendung auch in diesem Fall. Aber als Wissenschaftler, der dreieinhalb Jahrzehnte in der Lehre tätig war und es auch jetzt noch gelegentlich ist, bin ich eher für die Freiheit der Lehre.

Was kann man in diesem Dilemma tun?

Nach Auswegen sinnen. Ich bin aber nicht der Meinung, dass das so simpel gemacht werden kann, wie der Prorektor Assmann, der in der Diskussion am Freitag einwarf, dass die Zivilklausel sowieso verfassungswidrig sein könnte. Aber man kann doch nicht einfach sagen: Wenn es Probleme geben sollte, kassieren wir die Zivilklausel wieder.

Ganz konkret: Können Bundeswehrangehörige erstens generell ein Seminar an der Universität halten? Und zweitens auch zum Thema „Angewandte Ethnologie und Militär?“

Ersteres ja. Aber ich würde fragen, was will er oder sie tun? Ich finde es grenzwertig, wenn die problematischen Seiten des Tätigseins für die Bundeswehr vordergründig neutral, faktisch aber positiv dargestellt werden.

Angenommen, Sie hätten zu entscheiden gehabt: Hätten Sie Frau Lanik einen Lehrauftrag über Angewandte Ethnologie und Militär erteilt?

Wahrscheinlich nicht, obwohl wir uns sehr gut kennen. Wir waren ja jahrelang Kollegen. Aber ich hätte ihr gesagt, dass es hier Grenzen gibt. Ich hätte nicht das Thema ausgeschlagen, sondern sie nur für einen Vortrag im Rahmen eines weiter gefassten Ethik-Seminar eingeladen.“

Nun hat man sich auf einen Kompromiss geeinigt. Halten Sie ihn für tragfähig?

Ja. Aber er ist nur die zweitbeste Lösung.

Zu dem Kompromiss gehört unter anderem, dass Sie das Seminar begleiten sollen. Was heißt das konkret? Sind Sie eine Art Supervisor?

Ich bin immer dabei und bringe weitere alternative, konträre Literatur ein. Und bemühe mich, dass sie von den Seminarteilnehmern auch zur Kenntnis genommen wird. In den Diskussionen werde ich mich dann auch einbringen. Als Supervisor verstehe ich mich jedoch nicht. Eher als Teilnehmer mit verbindlichen Vorschlagsrechten.

Das Interview führte

Hans-Joachim Lang

28.04.2010 - 08:30 Uhr | geändert: 30.04.2010 - 23:28 Uhr

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