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Zwei junge Männer in Haft

Brutale Schlägerei weitgehend aufgeklärt

Nach der brutalen Attacke auf einen 17-jährigen Lehrling in der Tübinger Platanenallee hat die Kriminalpolizei mittlerweile drei Tatverdächtige ermittelt.

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Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Tübingen erließ das Amtsgericht gegen zwei der Beschuldigten (16 und 21 Jahre alt) inzwischen Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung und ordnete gleichzeitig die Untersuchungshaft an. Auch gegen eine 17-jährige junge Frau wird ermittelt, die an der Schlägerei beteiligt gewesen sein soll.

Wie bereits berichtet wurde am 27. April gegen 13 Uhr ein 17-jähriger Lehrling am Silcherdenkmal in der Platanenallee von zunächst unbekannten Tätern auf äußerst brutale Art und Weise mit Faustschlägen und Fußtritten traktiert. Dabei erlitt der Tübinger so schwere Verletzungen, dass er in die Klinik gebracht und dort wegen innerer Verletzungen notoperiert werden musste.

Die Kriminalpolizei vernahm eine ganze Reihe von Schülern, die sich zur Schulabschlussfeier am Silcherdenkmal aufgehalten hatten und Zeugen des Vorfalls gewesen waren. Daraus ergaben sich Zug um Zug neue Erkenntnisse und Hinweise auf die jetzt ermittelten Tatverdächtigen.

Nach dem bisherigen Kenntnisstand soll einer der Tatverdächtigen das Opfer gefragt haben, ob er ihm „Gras“ besorgen könne. Als der 17-Jährige dies verneint habe, sei es dann zu dieser brutalen Attacke gekommen.

Die Kriminalpolizei geht davon aus, dass möglicherweise noch weitere Personen an der Schlägerei beteiligt waren. Die Ermittlungen sind noch im Gange.

Der 16-jährige Haupttatverdächtige ließ sich nach den bisherigen Erkenntnissen zu der brutalen Schlägerei hinreißen, obwohl er bereits für den darauffolgenden Tag eine Vorladung als Angeklagter beim Amtsgericht Tübingen wegen räuberischer Erpressung erhalten hatte.

Für diese Straftat wurde er inzwischen zu einem Jahr Jugendstrafe unter Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt. Doch zu diesem Zeitpunkt war noch nicht bekannt, dass der 16-Jährige für die gefährliche Körperverletzung als Tatverdächtiger in Frage kommen könnte. Die Ermittlungen liefen in diesem Stadium noch gegen Unbekannt.

06.05.2010 - 11:36 Uhr | geändert: 06.05.2010 - 23:32 Uhr

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