Mensaessen höher besteuert als Fritten / Diskutieren Sie mit
Boris Palmer kritisiert Steuersatz für Schulessen
Neben einer Reduzierung der Zuschüsse kommt auf das Schulmensa-Essen eine weitere Preiserhöhung zu.
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Anstehen in der Schülermensa der Geschwister-Scholl-Schule. Archivbild: Metz
Tübingen. Als Boris Palmer dieser Tage von den kostensteigernden Auswirkungen einer steuerrechtlichen Regelung auf das Schulessen erfuhr, ging ihm „wirklich der Gaul durch“, schreibt er in einem Brief an den Berliner Finanzminister.
Die Sache geht zurück auf einen schon mehrere Monate alten Erlass des Bundesfinanzministeriums, der via Ablauf von Lieferantenverträgen und anstehender Steuerprüfungen erst jetzt seine preistreibende Wirkung zu entfalten beginnt – 30 Cent mehr pro Mahlzeit.
Im Kern geht es in diesem Erlass um den Unterschied zwischen einer „Lieferung“ und einer „sonstigen Leistung“. Zu letzteren, die mit 19 Prozent zu versteuern sind, zählt das Schulessen, wenn in der Mensa Tische und Stühle aufgestellt sind und wenn das Geschirr am Ort gereinigt wird.
Mit nur sieben Prozent Mehrwertsteuer belastet ist hingegen die Ausgabe von Fast-Food in Wegwerf-Geschirr. Die Folgen dieser bundesweit geltenden steuerrechtlichen Spitzfindigkeit wurden offenbar zuerst von der Tübinger Stadtverwaltung bemerkt. Oberbürgermeister Palmer schrieb darum diese Woche eine Protestnote an Finanzminister Wolfgang Schäuble – und der Presse zur Kenntnis.
„Ein gesundes Schulessen“, so Palmer an Schäuble, „sollte nicht 19 Prozent Mehrwertsteuer tragen müssen, wenn der Fast-Food-Burger neben der Schule nur mit 7 Prozent belastet ist. Ich möchte Sie dringlich bitten, für diesen Missstand Abhilfe zu schaffen.“
Hat Boris Palmer mit seiner Kritik recht, oder steht in der Mensa die Dienstleistung mehr im Vordergrund, als bei einem Fast-Food-Restaurant? Sollten Die Mensabetreiber reagieren und künftig Plastikteller anbieten, dafür keine Sitzplätze mehr?