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Kommentar

Bammel vorm Brötchengeber

Hunger gehört zu den eher unangenehmen menschlichen Körperempfindungen und führt für gewöhnlich zu einer Vermeidungshandlung: Essen. Letztere Erkenntnis scheint noch nicht zu allen Arbeitgebern durchgedrungen zu sein, sprechen diese doch mit Freuden die Kündigung aus, sobald sich die Sekretärin an der Frikadelle oder der Lagerarbeiter an der Milchschnitte vergreift. Gerne wird an dieser Stelle das nach dem Verzehr betriebseigener Lebensmittel reichlich angeknabberte Vertrauensverhältnis als Kündigungsgrund herangezogen.

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So geschehen im Falle eines 33-jährigen Kameruners, der für die Wisag Gebäudereinigung Baden-Württemberg in der Spülküche des Metzinger Textilriesen Hugo Boss arbeitete. In der Kantine soll er, so sehen es Arbeitgeber und Arbeitsgericht in trauter Einigkeit, unerlaubt und unbezahlt zwei Brötchen an sich genommen und sie ebenso ungefragt wie unberechtigt ihrem Bestimmungszweck zugeführt haben.

Ein Vorgehen, dass sich der Arbeitgeber nicht gefallen ließ, könnte dadurch doch auch das Vertrauensverhältnis zwischen Hugo Boss und der Wisag erschüttert werden. Und spätestens seit dem so genannten Bienenstichurteil von 1984 ist ganz klar: Wer glaubt, unerlaubt einen Vorteil im Ernährungskampf erringen zu können, fliegt raus. Dies mutet seltsam an in einem Land, in dem vor noch nicht allzu langer Zeit Butterberge bestiegen werden konnten. Und in dem Lebensmittel, wenn sie nicht verkauft werden, schlichtweg im Müll landen. Der Stellenwert von Nahrungsmitteln kann demzufolge nicht allzu hoch sein.

Was den Umkehrschluss zulässt, dass es sich bei solchen Kündigungen eben doch um eine billige Möglichkeit handelt, unerwünschte Arbeitnehmer schnell und stressfrei zu entsorgen. Sicherlich ebenso ein Trend wie der, mehr und mehr Einsatz von den Angestellten zu verlangen. Wobei mit Überstunden und dem Zwang zur permanenten Erreichbarkeit massiv in das Privatleben der Mitarbeiter eingegriffen wird, ohne dass auf der anderen Seite eine nennenswerte Lohnsteigerung zu verzeichnen wäre.

Zudem wird mit Kündigungen wegen Bagatelldelikten ein Klima der Angst in den Betrieben geschaffen.

Dass ein Unternehmen wie Hugo Boss, das allein im ersten Quartal dieses Jahres 83 Millionen Euro erwirtschaftet hat, auf zwei Brötchen mit maximalem Warenwert von 1,50 Euro nicht verzichten kann, klingt wie blanker Hohn. Zumal es für den Entlassenen nun wirklich um die nackte Existenz geht.

KATHARINA MAYER / Bild: Metz

30.04.2010 - 08:30 Uhr | geändert: 18.07.2011 - 11:51 Uhr

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