Die Flüchtlinge in der Weilheimer Gemeinschaftsunterkunft wollen nicht mehr von Sachleistungen abhängig sein. Sie wollen selbst entscheiden, wo und was sie einkaufen.
Tübingen. Leben in der Gemeinschaftsunterkunft, Essen aus Lebensmittelpaketen: Was den Asylbewerbern in der Weilheimer Unterkunft zusteht und was nicht, ist gesetzlich genauestens geregelt. Geld zum Einkaufen bekommen die Flüchtlinge nicht, der tägliche Bedarf, vom Essen über Seife und Toilettenpapier bis hin zur Bekleidung, wird über Sachleistungen gedeckt.
Die Flüchtlinge aber wollen selbst entscheiden, was sie essen oder einkaufen und was sie anziehen. Deswegen haben viele sich am vergangenen Donnerstag geweigert, die halbjährliche Kleidersachleistung anzunehmen. Fast alle, erzählen die Bewohner, haben bei der Boykottaktion mitgemacht.
Viele kaufen Essen vom Taschengeld
„Geld oder Gutscheine“, sagt Mohammed, „das will das ganze Heim“. Denn in den Essenspaketen ist nicht das, was die Heimbewohner wollen oder brauchen. Zu unterschiedlich für das einheitliche Angebot sind auch die Herkunftskulturen der Bewohner. „Viele Sachen gibt es nicht in den Paketen“, berichtet Mohammad.
Oft sei auch nicht drin, was die Flüchtlinge auf dem Bestellzettel angekreuzt haben, oder das Essen sei verdorben. Ihr monatliches Taschengeld von 40,90 Euro investieren viele deswegen in Brot, Obst oder andere Nahrungsmittel.
Auch die halbjährlichen Kleidersachleistungen stehen in der Kritik. Die Auswahl, finden die Betroffenen, lasse zu wünschen übrig. Und oft sei nicht dabei, was benötigt werde. „Das reicht auch nicht“, sagt eine Bewohnerin und erzählt von fehlender Grundausstattung. Sie findet „es ist zu wenig Kleidung, und das Essen reicht auch nicht.“ Wenn sie statt Sachleistungen Geld oder Gutscheine bekommen würden, könnten sie nicht nur selbstbestimmt, sondern auch besser einkaufen, sagen die Flüchtlinge.
Grund zur Klage ist aber auch, dass nicht arbeiten und selbst für seinen Unterhalt sorgen kann, wer keinen klaren Aufenthalts-Status hat. „Warum lasst ihr uns nicht arbeiten?“, fragt Mohammad, der zur Zeit eine Realschule besucht. Und dort die sozialen Unterschiede zwischen sich und seinen Mitschülern hautnah mitbekommt. „Wir kommen nicht hierher, um zuhause zu sitzen und zu schlafen“, sagt er. „Wir wollen unser Leben und unsere Zukunft aufbauen.“
Karlheinz Neuscheler, Verwaltungsdezernent des Landratsamts, besuchte die Weilheimer Unterkunft am Tag nach dem Kleiderstreik. Die Kleider, sagt er, „waren der Anlass, den sie benutzt haben, um das Problem vorzubringen“.
Geld oder Gutscheinen, wie die Flüchtlinge sie fordern, lasse das baden-württembergische Flüchtlings-Aufnahme-Gesetz nicht zu. Dieses sei „Ausführungsgesetz für das Bundesgesetz Asylbewerberleistungsgesetz“ und ein „Parallelsystem zur Sozialhilfeleistung, bloß noch etwas gekürzt“. Durch die Sachleistungen sei „der Gegenwert höher, als wenn man die Leute in den Laden schicken würde“. Auch die Bemessungsgrundlage stimme: „Aus unserer Erfahrung reicht das für die allermeisten.“
Was das Bundes- und was das Landesgesetz regelt
Im Asylbewerberleistungsgesetz des Bundes sind Höhe und Form der Leistungen für Asylbewerber geregelt. Sie sollen das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum abdecken und sind vorrangig in Form von Sachleistungen zu gewähren. Das Gesetz entstand 1993 vor dem Hintergrund des „Asylkompromisses“, mit dem der Zustrom von Flüchtlingen in die Bundesrepublik begrenzt werden sollte. Im Flüchtlingsaufnahmegesetz des Landes ist geregelt, wie die Flüchtlinge untergebracht werden, dass sie im ersten Jahr ihres Aufenthalts nicht arbeiten dürfen und dass der tägliche Bedarf über Sachleistungen gedeckt wird.