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Geldstrafe möglich

Arbeitslose sollen sich vor ihrem Urlaub abmelden

Mit den Sommerferien setzt auch die große Reisewelle ein – und so mancher Arbeitslose fragt sich, ob er mit Familie oder Freunden in Urlaub gehen kann. „Natürlich können auch Arbeitslose Urlaub machen, allerdings muss vorher mit der Arbeitsagentur abgeklärt werden, ob und wie lange man wegfahren darf“, so Ulrich Häfele, Leiter der Reutlinger Arbeitsagentur.

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Tübingen. „Fährt man ohne Absprache, kann der Urlaub teuer werden.“ Grundsätzlich müssen Arbeitslose erreichbar sein, um zügig auf Stellenangebote und Bildungs- oder Trainingsmaßnahmen reagieren zu können.

Mit Sanktionen müssen Arbeitslose rechnen, wenn sie ohne Wissen und Zustimmung der Arbeitsagentur verreisen. Unter Umständen kommt zur Rückzahlung des Arbeitslosengeldes auch noch eine Geldstrafe hinzu.

Deshalb, so Häfele, ist es wichtig, sich vor Reiseantritt mit der Agentur in Verbindung zu setzen. „Idealerweise eine Woche vor Reisebeginn.“ Bei Urlaub bis zu drei Wochen kann dies in den meisten Fällen unbürokratisch per Telefon unter 01801/555111 oder persönlich am Empfang der Arbeitsagentur erledigt werden.

27.07.2010 - 08:30 Uhr
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