Anton Brenner fordert Konsequenzen aus der lokalen Nazi-Geschichte
Mit einem Antrag hat Stadtrat Anton Brenner (Linke) eine Regelung verlangt, wie mit Tübinger Ehrenbürgern umzugehen sei, die durch ihre Mitgliedschaft in Nazi-Organisationen belastet sind.
Anzeige
eckhard ströbel
11. November 1957: OB Hans Gmelin (links) verabschiedet Theodor Haering aus dem Gemeinderat. Archivbild: Göhner
Tübingen. In einem umfangreichen und fundierten Text hat Brenner sich mit der Frage der Ehrenbürgerwürde auseinandergesetzt. Nach seiner Recherche wären – entsprechend den erst jüngst erarbeiteten Richtlinien des Außenministeriums – mindestens neun Tübinger Ehrenbürger sogar von einem ehrenden Nachruf auszuschließen.
Namentlich nennt der Stadtrat die früheren Oberbürgermeister Hans Gmelin und Adolf Scheef, die Professoren Walter Jens, Theodor Haering und Theodor Eschenburg, die Politiker Kurt Georg Kiesinger, Gebhard Müller und Wilhelm Vetter sowie den Architekten Paul Schmitthenner. Im wesentlichen aber, so Brenner, gehe es ihm um Hans Gmelin und Theodor Haering, die zu „Hassdelikten und Rassenhass“ aufgehetzt hätten oder aktiver „Teil der Maschinerie“ zur Vernichtung der europäischen Juden gewesen seien.
Wie schon bei einer ersten Initiative im Jahr 2007 begründet Anton Brenner seinen Antrag mit wissenschaftlichen Belegen. Die damals von ihr verlangte Aufarbeitung ist die Tübinger Stadtverwaltung in den fünf Jahren seither indes schuldig geblieben. Der Druck aufs Rathaus dürfte nun aber zunehmen, denn einige Fraktionen des Gemeinderats gaben zu verstehen, dass sie Brenners Anliegen ernst nehmen oder auch teilen. In diesem Sinn äußerten sich Vertreter der großen Fraktionen AL/Grüne, CDU und SPD.
Einig waren sie sich freilich darin, dass die Auseinandersetzung mit dem Thema mit Sorgfalt und Gründlichkeit zu führen sei. Darum verbiete es sich, dass über Brenners Antrag, den er erst am Montag auf den Ratstisch gelegt hatte, sofort gesprochen oder gar umgehend entschieden werde. Für die Forderung des Linke-Stadtrats, die Verleihung neuer Ehrenbürgerschaften solange auszusetzen, bis die historische Aufarbeitung befriedigend gelöst sei, gab es keine Unterstützung. Diese Verknüpfung sei mit dem Respekt vor der aktuell zu ehrenden Person nicht vereinbar (siehe den Artikel oben).