Anklage wegen volksverhetzender Schrift aus dem Tübinger Verlag
TÜBINGEN (jol). Vor dem Tübinger Amtsgericht begann gestern ein Prozess gegen den hiesigen Verleger Wigbert Grabert. Ihm wird Volksverhetzung vorgeworfen.
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Viel mehr als sein Alter – 65 Jahre – und seinen Beruf gab Wigbert Grabert gestern nicht an. Der selbstständige Kaufmann, der 1972 von seinem Vater den vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingeschätzten Grabert-Verlag übernommen hat, bestätigte vier einschlägige Vorstrafen wegen volksverhetzender Publikationen aus seinem Verlag. Danach sprach für ihn nur noch sein Anwalt Thor von Waldstein.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft Dietzel (seinen Vornamen wollte er nicht preisgeben) ging in seiner Anklageschrift auf einen Aufsatz ein, der in der Vierteljahrszeitschrift „Deutschland in Geschichte und Gegenwart“ erschienen ist, die im Grabert-Verlag erscheint. Darin geißelt ein (bislang noch nicht identifizierter) finnischer Autor den Multikulturismus als ein Überfremdungsprogramm und eine spezielle Methode des Völkermords. „Vergewaltigungen, Mord und andere Gewaltverbrechen“ werden als Folge von Multikulturalismus behauptet, speziell Finnland als ein Ort geschildert, der von Immigranten „überfremdet“ werde“. Die Rede ist von „vielen Gruppenvergewaltigungen finnischer Frauen und Mädchen durch Negerbanden“.
Das Heft, in dem dieser Beitrag veröffentlicht wurde, ist in einer Auflage von 2000 Exemplaren erschienen. 144 Hefte waren im vorigen Juni noch im Verlag vorhanden, als die Tübinger Staatsanwaltschaft diese verbliebenen Exemplare beschlagnahmte.
Wie Amtsrichter Eberhard Hirn aus den Akten vortrug, behauptete Wigbert Grabert gegenüber der Polizei, dass er „via Internet“ an den Beitrag gekommen sei. Er kenne weder den Verfasser noch die Übersetzer, seiner Auffassung enthalte der Inhalt keine Volksverhetzung.
Im Folgenden präsentierte der Anwalt eine Serie von Beweisanträgen, die in kleinen Häppchen Behauptungen aus dem Aufsatz enthielten und durch skandinavische Botschafter, kriminologische Gutachter, Zeitungsartikel und demoskopische Umfragen erhärtet werden sollen. Nach dem dritten abgelehnten und (vorerst) acht weiteren bevorstehenden Beweisanträgen wurde der Prozess vertagt.