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Fünf Mal Springen geübt

Wendelsheim ist einer von neun US-Übungsplätzen

Insgesamt fünf Mal haben Fallschirmspringer der US-Army 2011 die Felder zwischen Oberndorf und Wendelsheim zu Sprungübungen genutzt. Das erfuhr Bundestagsabgeordnete Heike Hänsel (Linke) nach einer Kleinen Anfrage vom Bundesverteidigungsministerium.

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Willibald Ruscheinski
Heike Hänsel, Tübinger Bundestagsabgeordnete der Linken  Archivbild: Metz Heike Hänsel, Tübinger Bundestagsabgeordnete der Linken Archivbild: Metz

Oberndorf/Wendelsheim. Anlass für Hänsels Anfrage war ein TAGBLATT-Bericht vom 18. November, der die Absprungübungen erstmals einer überörtlichen Öffentlichkeit bekannt machte. Die Äcker zwischen den beiden Dörfern seien einer von neun Absetzplätzen, die die US-Streitkräfte in Deutschland nutzen, teilte das Ministerium jetzt mit. Drei davon liegen in Baden-Württemberg.

„Keine belastbare Auskunft“ konnte das deutsche Verteidigungsministerium darüber geben, wie oft die amerikanischen Soldaten dort künftig abzuspringen gedenken und ob das Kommando Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr aus Calw, das mit den Amerikanern Mitte November geübt hatte, auch künftig bei Wendelsheim trainiere. Gegenwärtig sei aber nicht geplant, begleitend zu den Fallschirmabsprüngen dort militärische Übungen durchzuführen.

Gemäß dem Bundesleistungsgesetz müssen alle Übungen, die nicht in militärischen Einrichtungen, sondern außerhalb stattfinden, den dafür zuständigen zivilen Stellen mindestens drei Wochen zuvor angezeigt werden. Zuständig sind in diesem Fall nicht die Bundesländer, sondern Regierungspräsidien und Landkreise. Ihre Aufgabe ist es, nötigenfalls weitere Behörden – etwa den Naturschutz – zu informieren. Vorbehalte oder Einschränkungen der zivilen Seite würden in den Übungsgenehmigungen der territorial zuständigen Militärdienststelle berücksichtigt, schreibt das Verteidigungsministerium als Antwort auf Hänsels Anfrage.

Wenn die Gemeinden, auf deren Markung Übungen stattfinden, informiert sind, benennen sie die Eigentümer der betroffenen Flächen. Die Nutzungsgenehmigung werde dann mit diesen „abgestimmt“.

Heike Hänsel hatte darüber hinaus wissen wollen, ob und wie der Übungsbetrieb auf schädliche Umweltfolgen hin überwacht werde. Auch dafür, so teilt das Ministerium mit, existierten die Benutzungs- und Bodenbedeckungspläne, ein militärisches Pendant zu den zivilen Flächennutzungsplänen. Bei deren Fortschreibung werde die aktuelle Umweltsituation kartiert, Schutz- und Erhaltungsziele verfügt und in einen Maßnahmen- und Pflegeplan umgesetzt. Zudem prüften ehrenamtliche Umweltschutzbeauftragte, ob die Bestimmungen auch eingehalten werden. Über die Emissionen speziell bei Manövern werden allerdings keine Daten erhoben. Dem Ministerium war nur eine einzige Beschwerde gegen Manöver auf Absprungplätzen der US-Army bekannt. Sie betraf eine Übung im März 2010 in Malmsheim, Kreis Böblingen.

Grundsätzlich, schreibt das Ministerium, bedürften alle militärischen Übungen ausländischer Streitkräfte in Deutschland einer vorherigen Zustimmung der Bundesregierung. Bei ständig stationierten Kräften gilt das laut Nato-Truppenstatut aber nur für Übungen außerhalb der ihnen ständig zugewiesenen Einrichtungen.

Die Anmeldung zu solchen Übungen würden einer „Einzelfallprüfung mit Blick auf rechtliche sowie außen- und militärpolitische Aspekte“ unterzogen. Die Absprungübung bei Wendelsheim wurde dem Ministerium am 31. März vorgelegt, es sah keine Hinderungsgründe.

11.01.2012 - 08:30 Uhr

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