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Streit ums KZ-Denkmal

Streit ums KZ-Denkmal

Entschieden wurde der Wettbewerb zur Gestaltung des Hailfinger KZ-Mahnmals zwar schon Anfang April. Jetzt aber stellt Bildhauer Lutz Ackermann, damals mit seinem Entwurf ausgeschieden, nicht erst das Ergebnis, sondern gleich das ganze Prozedere öffentlich in Frage.

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willibald ruscheinski
Artikelbild: Streit ums KZ-Denkmal Stählerne Erinnerung: Das Oberteil von Lutz Ackermanns „Himmelsleiter“besteht aus einem Stück ehemaliger Eisenbahnbrücke aus Nebtringen. Bild: Ruscheinski

Entschieden wurde der Wettbewerb zur Gestaltung des Hailfinger KZ-Mahnmals zwar schon Anfang April. Jetzt aber stellt Bildhauer Lutz Ackermann, damals mit seinem Entwurf ausgeschieden, nicht erst das Ergebnis, sondern gleich das ganze Prozedere öffentlich in Frage.

Rottenburg. Wer einmal auf dem Atelier-Freigelände in Nebringen zu Gast war, der weiß, dass Lutz Ackermanns Skulpturen nicht kleckern. Zehn Meter hoch ragt dort unter anderen eine „Himmelsleiter“ auf, die seinem Wunsch nach woanders stehen sollte: Der Künstler sieht sie als Mahnmal und Erinnerung an die KZ-Außenstelle Hailfingen/Tailfingen, wo im Winter1944/45 Hunderte jüdischer Häftlinge ihr Leben ließen.

Dafür hat Ackermann sich für rund 20 000 Euro die Reste einer alten Bahnbrücke in Nebringen gesichert, über die damals auch Häftlingstransporte gerollt sein dürften. Ein siebenarmiger Menora-Leuchter in der Basis des Denkmals und eine Gedenkinschrift sollen diese Bezüge zum Thema noch klarer machen.

Bloß: Die Stadt Rottenburg als Auftraggeberin des Mahnmals will Ackermanns „Himmelsleiter“ bislang gar nicht. Beim beschränkt unter fünf Künstlern ausgeschriebenen Gestaltungswettbewerb, dessen Preisgericht der ehemalige Stuttgarter Akademieprofessor Karl-Henning Seemann vorsaß, schied die Jury seinen Entwurf schon in Runde eins aus. Unter anderem deswegen, weil sich Ackermann nicht annähernd an die vorgegebene Höhenbeschränkung hielt. Stattdessen favorisierten die Preisrichter einen Entwurf des Ellwangers Rudolf Kurz: ein vergleichsweise schlichtes Dreieck, das die Namen aller Häftlinge tragen und vor eine Betonwand platziert werden soll.

So einfach aber gibt sich Lutz Ackermann nicht zufrieden. „Es muss ein Mahnzeichen geschaffen werden, ein Symbol, weithin erkennbar“, hat er schon unter seinen Entwurf geschrieben: „Es darf nicht den leisesten Anschein erwecken, etwas verstecken zu wollen.“ Genau das nun wirft der 67-Jährige der Stadt vor. Der Rahmen sei für die teilnehmende Künstler deshalb von vornherein zu eng abgesteckt worden.

Abgesteckt hatte ihn zuvor Rottenburgs Gemeinderat, und zwar im vergangenen Herbst. Damals entschied sich das Gremium für einen von mehreren Gestaltungsentwürfen zur gesamten Gedenk-Anlage, die sich angehende Landesplaner von der Hochschule Nürtingen ausgedacht hatten. Darin wurde dem eigentlichen Mahnmal ein kniehoch in die ehemalige Startbahn eingetiefter und von japanischen Blütenkirschbäumen gesäumter „Gedenkhof“ vorgelagert.

„Schlicht pervers“ findet das Lutz Ackermann und fragt: „Warum nicht gleich eine Senkgrube?“. Offenbar wolle man „auch noch das Gedenken verstecken.“ Statt anthrazitfarbener Betonfertigteile würde er Natursteinblöcke für geeigneter halten aus den benachbarten Steinbrüchen, in denen die Häftlinge vor 65 Jahren Sklavenarbeit verrichten mussten. Sein Fazit, bei dem er vor allem Rottenburgs Baubürgermeister ins Visier nimmt: „Es fehlte offenbar der Mut.“ Ackermann hat Holger Keppel deshalb in Gesellschaft auch schon als „Hosenscheißer“ bezeichnet und spricht von einem persönlichen Verhältnis, das „zerrüttet“ sei.

Ackermann: Verfahren am Rande der Legalität

Am meisten nervt den selbstbewussten Bildhauer aber, dass die Stadt Ideen für dieses „derart sensible Projekt“ in erster Instanz ausgerechnet von Studenten entwickeln ließ. Dass sie ausgerechnet von einer Hochschule kamen, an der Keppel selbst einen Lehrauftrag hat, bewegt sich für Kurz „am Rande der Legalität“.

„Damit da kein komischer Beiklang hineingerät“, verteidigt sich Holger Keppel: „Es waren gar nicht meine Studenten.“ Außerdem habe das weitläufige Areal des früheren Nachtjägerflugplatz mit seinem geschützten Grünbestand auf der ehemaligen Landebahn nachgerade dazu aufgefordert, die Rahmenplanung zuerst in die Hände angehender Landschaftsarchitekten zu legen. Auf ein paar Hektar, so Keppel, hätte sich ein Künstler mit der Entscheidung schwer getan, „wo dieses Mahnmal hinkommt und wo nicht.“

Aus Sicht des Baubürgermeisters ist das bisherige Verfahren nicht nur nicht illegal, sondern von Anfang an demokratisch legitimiert. Im Herbst werde der neue Gemeinderat das Jury-Votum vorgelegt bekommen und dann abschließend über die Gestaltung des Mahnmals (bislang angepeilte Kosten: 125 000 Euro) befinden.

Keppel: Ackermann

war unflexibel

Für Holger Keppel ist der Fall klar: Ackermann habe sein „Schrottgebilde“ schon fertig gehabt, ehe sich die Stadt Gedanken über die Gestalt des Mahnmals machte. Und dann habe er an der Mehrfachausschreibung teilgenommen, „obwohl er nicht bereit war, sich der Aufgabe zu stellen, und etwas ganz anderes wollte.“

Lutz Ackermann wiederum gibt noch nicht auf. Vergangenen Freitag lud er alle Rottenburger Gemeinderäte zur Besichtigung in seinen Skulpturenpark ein. Es kamen allerdings nur Michael Bay aus Hailfingen und Hermann Sambeth (beide CDU). Trotzdem kann der Nebringer sich vorstellen, seine „Himmelsleiter“ – geschätzte Kosten: 50 000 Euro – auch neben dem Namens-Dreieck von Rudolf Kurz aufzustellen und dafür Sponsoren zu suchen. „Dann lasse ich“, kündigt Kontrahent Keppel an, „eben ein Schrottentsorgungsunternehmen kommen und das Ding wieder abtransportieren.“

29.07.2009 - 08:30 Uhr | geändert: 29.06.2011 - 12:15 Uhr
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