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KZ-Gedenkstätte Hailfingen/Tailfingen

NPD-Funktionär wegen Volksverhetzung verurteilt

Wegen Volksverhetzung hat das Amtsgericht Böblingen den NPD-Funktionär Janus Nowak zu einer dreimonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Er hatte die dort inhaftierten Nazi-Opfer als "Kriegsgefangene" bezeichnet. Bei der Eröffnung der Gedenkstätte hatte Nowak für einen Eklat gesorgt, als er sich unter die geladenen Gäste mischte, unter denen auch ehemalige Zwangsarbeiter waren.

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RAIMUND WEIBLE

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Böblingen. Mit einem Eklat endete gestern der Prozess gegen den stellvertretenden NPD-Landesvorsitzenden Janus Nowak vor dem Amtsgericht Böblingen.

Nachdem Richter Michael Kirbach das Urteil – drei Monate Gefängnis wegen Volksverhetzung – verkündet hatte, rief der als Dauer-Bewerber bei Bürgermeisterwahlen aufgefallene Rechtsextremist Axel Heinzmann aus dem Publikum: „Als Kinderschänder wäre er besser weggekommen.“

Dem Richter warf Heinzmann vor, so ähnlich wie er habe auch der Volksgerichtshof argumentiert. Kirbach ließ darauf Heinzmanns Personalien durch einen Polizisten in zivil aufnehmen. Heinzmann droht eine Anzeige wegen Beleidigung.

Im Mai dieses Jahres war in Rottenburg-Hailfingen eine Gedenkstätte zur Erinnerung an die jüdischen Internierten eröffnet worden, die Ende des Zweiten Weltkriegs am ehemaligen Nachtjägerflugplatz Hailfingen/Tailfingen Schwerstarbeit hatten leisten müssen. Bei der Eröffnung hatte der NPD-Funktionär Nowak für einen Eklat gesorgt, als er sich unter die geladenen Gäste mischte. Die Veranstalter machten damals von ihrem Hausrecht gebrauch und setzten ihn vor die Tür.

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Nowak kritisierte die Gedenkstätte auf der Internet-Seite der NPD als „pompöses Holocaust-Mahnmal“ und bezeichnete die 600 Insassen des KZ als „jüdische Kriegsgefangene“. Damit hat Nowak nach Ansicht des Richters den Holocaust verharmlost und gegen den Tatbestand der Volksverhetzung verstoßen. Bei den internierten Personen, so argumentierte Kirbach, habe es sich keinesfalls um Kriegsgefangene mit Kombattanten-Status nach der Genfer Konvention gehandelt, sondern um Menschen, die wegen ihrer ethnischen Herkunft festgesetzt und durch schwere Zwangsarbeit vernichtet werden sollten. Mit der Bezeichnung „Kriegsgefangene“ wollte Nowak dem Verbrechen des NS-Regimes den Anschein der Legalität verleihen, sagte Kirbach.

Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Monate Gefängnis auf Bewährung beantragt. Nowak war bereits 2002 vom Amtsgericht Reutlingen und 2004 vom Amtsgericht Balingen jeweils zu Bewährungsstrafen wegen Wahlfälschung verurteilt worden. Kirbach entschied auf drei Monate Gefängnis und setzte die Strafe auf drei Jahre zur Bewährung aus. Außerdem legte er dem NDP-Funktionär eine Geldbuße von 1000 Euro auf, die er an den Verein „Gegen Vergessen – Für Demokratie“ zahlen muss. Gerade dieser Verein hatte sich für die Gedenkstätte im Rathaus Hailfingen eingesetzt.

22.11.2010 - 16:27 Uhr | geändert: 22.11.2010 - 16:56 Uhr

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