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Altenhilfe: Trotz Fachkräftemangels gibt es viele Teilzeitverträge, oft sogar befristet

Frauen in der Warteschleife

„Pflegefachkräfte gesucht“. Träger von Altenpflegeeinrichtungen sind ständig auf der Suche nach qualifizierten Mitarbeiter/innen. Trotz des Fachkräftemangels haben viele Beschäftigte nur Teilzeit- und manche befristete Arbeitsverträge. Betroffen sind vor allem Frauen.

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uschi kurz
In der Altenpflege gibt es trotz vieler freier Arbeitsplätze jede Menge befristete Verträge. ... In der Altenpflege gibt es trotz vieler freier Arbeitsplätze jede Menge befristete Verträge. Bild: Fotolia/Atkins

Reutlingen. Als die junge Frau ihre Ausbildung zur Altenpflegerin beendete, war sie überzeugt, rasch eine Arbeitsstelle zu finden. Schließlich sind Fachkräfte in der Altenhilfe gesucht. Tatsächlich musste sie nicht lange suchen, bis sie in Reutlingen eine Anstellung in einer Einrichtung der Reutlinger Altenhilfe (RAH) fand. Leider, erzählt sie, habe sie aber – wie viele Frauen in ihrer Abteilung – nur einen Teilzeitvertrag. Und der sei auch noch befristet. Ein Altenpfleger mit der gleichen Qualifikation sei sofort unbefristet eingestellt worden. „Männer haben es leichter“, ist sie überzeugt.

Die unsichere Perspektive empfindet sie als belastend. Dabei macht ihr die Arbeit in dem Pflegeheim Spaß, sie würde sogar gerne aufstocken. Das befristete Arbeitsverhältnis zehrt nicht nur an ihren Nerven, es behindert auch die Berufslaufbahn der Altenpflegerin. Sie würde sich gerne fortbilden, doch für manche Weiterbildungen ist Erfahrung in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis Voraussetzung. Auch finanziell muss sie Einbußen in Kauf nehmen: „Einen Kredit bekommt nur, wer eine unbefristete Anstellung hat.“

Eigene Azubis werden sofort übernommen

Die Personalstruktur scheint ihr recht zu geben: von den 401 Beschäftigten (das entspricht knapp 260 vollen Stellen) in der RAH (im Pflege- und Servicebereich) haben derzeit 92 einen befristeten Arbeitsvertrag. Zieht man die 31 Auszubildenden ab, dann sind das 17 Prozent. Mit den Zahlen konfrontiert, verweist Werner Rumpel, der Leiter der Reutlinger Altenhilfe, auf die Umstrukturierung, der vergangenen Monate. Zwischen 2008 und 2011 seien durch die Inbetriebnahme des Hauses Lindach mit 48 Pflegeplätzen (demnächst kommt noch die neue Einrichtung Haus Georgenberg mit 67 Plätzen hinzu) und durch die Gründung der RAH Service GmbH 100 neue Arbeitsplätze geschaffen worden.

Darunter seien viele ungelernte Arbeitskräfte, im Servicebereich und im Reinigungsdienst. „Die haben noch nie in einem Pflegeheim gearbeitet“, begründet Rumpel, wieso hier tatsächlich viele zunächst befristet eingestellt wurden. Befristete Verträge in der Altenpflege, versichert er, gebe es aber nur in Einzelfällen. Es sei ohnehin schwierig, neue Leute zu bekommen, „da würden wir uns ins eigene Fleisch schneiden“. 2011 seien alle Auszubildenden der RAH in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen worden. Bei Personen, die nicht im eigenen Haus ausgebildet wurden, räumt er ein, käme es schon einmal vor, dass sie zunächst einen befristeten Vertrag bekämen. „Wir legen sehr viel Wert auf Qualität in der Pflege“ und manchmal reiche die Probezeit von sechs Monaten nicht aus, um festzustellen, „ob es passt“.

„Wir bekommen nicht genügend Fachkräfte“, sagt auch sein Kollege Siegfried Weber, der die Altenhilfe-Einrichtungen der Bruderhaus-Diakonie in Reutlingen leitet. Zwar seien die Kurse voll, aber nicht alle Interessenten seien für die anspruchsvolle Tätigkeit auch geeignet. Oft handle es sich um Bewerber/innen, die nichts anderes bekommen hätten. Neben der Teilzeit mit ihren geringen Verdienstmöglichkeiten schrecken auch die familienunfreundlichen Schichten und Wochenenddienste ab.

Leider, bedauert Weber, habe die Altenpflege im Gegensatz zur Krankenpflege ein schlechteres Image. Dabei könne der Beruf große Freude bereiten. Gute Erfahrungen macht er mit zusätzlichen Betreuungskräften, die seit 2008 in den Pflegeheimen eingesetzt werden dürfen. Vier Euro pro Tag zahlen die Kassen für Bewohner/innen mit erhöhtem Betreuungsbedarf. 25 Berechtigte – häufig sind das Patienten, die an einer Demenz erkrankt sind – ergeben eine Stelle für einen Betreuungsassistenten. Nicht nur die Pflegebedürftigen, versichert Weber, sondern auch die Pflegekräfte profitierten von dieser Regelung, weil sie in ihrer Arbeit entlastet würden.

Auch die Bruderhaus-Diakonie arbeitet mit vielen Teilzeit-Stellen. In der stationären Altenhilfe (389 Pflegeplätze) sind derzeit 208 Pflegepersonen beschäftigt – nur 36 von ihnen haben eine Vollzeitstelle, die meisten Mitarbeiter/innen haben Verträge mit Arbeitszeiten zwischen 50 und 80 Prozent. Früher, räumt auch Weber ein, habe man erst einmal jeden Vertrag befristet. Heute sei das in der Pflege aber eher die Ausnahme.

Zu den befristeten Verträgen befragt, sagt die zuständige Gewerkschaftssekretärin bei Verdi, Heidi Pfeiffer: „Das gibt das Gesetz her.“ Nachvollziehen kann sie die Praxis angesichts des herrschenden Fachkräftemangels aber nicht. Die Arbeitsbedingungen, betont Pfeiffer, seien in der Altenhilfe ohnehin schon schwierig genug. Wenn den Pflegekräften dann von ihren Arbeitgebern noch vermittelt würde, „du gehörst gar nicht hundertprozentig dazu“, verschärfe man ihre Situation zusätzlich. Gerade in großen Einrichtungen, so Pfeiffer, „müsste man nicht befristen“. In den Krankenhäusern, die früher ebenfalls häufig mit befristeten Verträgen gearbeitet hätten, habe man das mittlerweile erkannt. Dort werde wegen des Pflegenotstands kaum noch befristet eingestellt: „Da ändert sich was.“

Eindeutig sei die Gesetzeslage auch im Fall von Teilzeitbeschäftigten, die ihre Arbeitszeit aufstocken möchten. Verfügen sie über dieselbe Qualifikation wie das ausgeschriebene Stellenprofil, so müssen ihre Wünsche zuerst berücksichtigt werden. Erst dann darf ein neuer Mitarbeiter eingestellt werden, eventuell seinerseits in Teilzeit. Allerdings müsse der Wunsch aufzustocken, schriftlich vorliegen: „Mündlich reicht nicht.“

Wenn von Anfang an das Ende droht
Fast jede(r) zweite Arbeitnehmer/in wird in Deutschland nur befristet eingestellt. Mit der Unterschrift unter einen befristeten Vertrag ist bereits das Ende des Arbeitsverhältnisses besiegelt. Ohne Angaben von Gründen kann ein Arbeitsvertrag bis maximal zwei Jahre verlängert werde, danach muss er in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt werden. Wenn ein Sachgrund, wie beispielsweise Erziehungsurlaub oder Krankheit vorliegt, kann eine Befristung auch länger als zwei Jahre dauern. Für die Beschäftigten bedeutet das eine unsichere Zukunft und keinerlei Planungssicherheit.


22.02.2012 - 08:30 Uhr

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