Sie gingen ganz professionell vor: Sieben Jugendliche spähten erst beim Internetauktionshaus Ebay die Marktlage aus und klauten dann die entsprechenden Waren in den Supermärkten der Region zusammen.
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Katharina Mayer und Fabian Everding
Beim Internetauktionshaus Ebay spähten die sieben Jugendlichen die Marktlage aus.Screenshot
Reutlingen. Die Jugendlichen hatten aus dem Diebstahl von Markenrasierklingen und Aufsteckzahnbürsten ein profitables Geschäft gemacht. Arbeitsteilig stahl ein Teil der Bande die begehrte Ware in Drogerie- und Supermärkten, die dann von anderen Bandenmitgliedern beim Internet-Auktionshaus Ebay verhökert wurde, mal auf eigene Rechnung, mal im Auftrag des jeweiligen Diebes.
Die Verkäufer erwarben dabei bei ihren Freunden zumeist eine gefüllte Einkaufstasche mit Waren, die sie dann in Tranchen gestückelt bei Ebay einstellten. Dabei machten die mittlerweile 16 bis 21 Jahre alten Jugendlichen einen beachtlichen Umsatz: 27.523, 87 Euro. Im Lauf des Verfahrens vor dem Reutlinger Amtsgericht wurde klar, dass solcherlei Vorgehen unter Jugendlichen durchaus nicht unüblich ist. „Brauchst du was oder willst du was?“ sei eine gängige Frage an den „Aufenthaltsorten, wo Jugendliche sich treffen“, erläuterte einer der Angeklagten vor Gericht. Und „das spricht sich ganz normal rum.“ Man habe gewusst, ob jemand „was hat“.
Mit dem erwirtschafteten Geld besserten die Jugendlichen ihr Taschengeld auf, finanzierten sich damit den Döner in der Mittagspause oder auch mal einen Leihwagen. Und das auch noch, nachdem Teile der Bande bereits aufgeflogen waren. Das professionelle Vorgehen der Jugendlichen erstaunte selbst den Vorsitzenden des Jugendschöffengerichts, Friedrich Haberstroh: „Sowas hat es in Reutlingen noch nicht gegeben.“
Ganz wie in der realen Wirtschaft gab es auch innerhalb der Bande eine klare Hierarchie: So wurden von den Hehlern Phantasiegebühren einbehalten und sogar unter den Dieben der Gewinn alles andere als gerecht aufgeteilt.
Doch neben Diebstahl und Hehlerei, ging es auch noch um weitere Vergehen: So wurden zwei der jungen Leute, die alle nach dem Jugendstrafrecht behandelt wurden, auch wegen unerlaubten Waffenbesitzes verurteilt.
Am dritten und letzten Verhandlungstag musste sich das Gericht dann noch mit einem Vorwurf beschäftigen, der dem zeitweiligen „Chef der Bande“ (Haberstroh) eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung einbrachte. Dabei ging es um persönliche Rivalitäten im Kampf um die Gunst eines Mädchens: Der Angeklagte hatte seinen Kontrahenten in eine Falle gelockt und so geschlagen, dass der zu Boden ging. Der so Misshandelte zog seine Anzeige schließlich aber zurück.
Gegen einen Angeklagten wurde das Verfahren schon am zweiten Verhandlungstag eingestellt. Die anderen Jugendlichen wurden einmal zu 18 Monaten und fünfmal zu 24 Monaten verurteilt, wobei die Haftstrafe für drei der Täter zur Bewährung ausgesetzt wurde. Für den Rest der Gruppe wird erst in sechs Monaten über eine mögliche Bewährung entschieden. Bis dahin sind sie verpflichtet, an verschiedenen sozialen Trainingskursen und Projekten teilzunehmen.
Wenn sich bei diesen drei Jugendlichen, die laut Haberstroh „mit der größten kriminellen Energie“ vorgingen, durch Praktika und Ausbildung eine gefestigte Lebenssituation ergeben sollte und sie die Auflagen einhalten, dann könnte auch bei ihnen die Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Voraussetzungen dafür lägen derzeit aber noch nicht vor, betonte der Richter.
Alle Verurteilten müssen gemeinnützige Arbeit im Umfang von jeweils 100 Stunden ableisten und werden einem Bewährungshelfer unterstellt.
Info
Richter: Friedrich Haberstroh; Staatsanwältin: Edith Zug; Schöffen: Marie-Lise Röhm, Georg Erzberger.