Datenspeicherung auf Vorrat: Video-Interview mit Beschwerdeführer Heinz Raschdorf
REUTLINGEN/KARLSRUHE (mre). Für Kritiker ist es der Weg in den Überwachungsstaat: Seit Jahresanfang müssen Verbindungsdaten von Telefon, Handy, Internet ein halbes Jahr lang gespeichert werden. Gegen diese von der Großen Koalition beschlossene Vorratsdatenspeicherung läuft eine Beschwerde am Bundesverfassungsgericht. Der Reutlinger Steuerberater Heinz Raschdorf zählt zu den acht Unterzeichnern. Sie werden von über 30000 Bürgern unterstützt.
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„Die Chancen sind völlig offen“: Heinz Raschdorf ist einer von acht Beschwerdeführern vor dem Karlsruher Bundesverfassungsgericht. Bild: Reichert
Raschdorf spürt die Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung auch in seiner Kanzlei in der Krämerstraße: Mandanten wollen nicht mehr am Telefon reden, drängen auf Besprechungen bei sich zuhause. Mandatslisten würden entgegen der bisherigen Praxis offengelegt, häufige Kontakte zum Steuerberater könnten den Argwohn der Behörden wecken. Und „Lobbyarbeit wird gewaltig beeinträchtigt“, befürchtet das Vorstandsmitglied der Stuttgarter Steuerberatungskammer, der auch dem Vorstand des Bundesverbandes vereidigter Buchprüfer vorsitzt. So würden etwa Kontakte zu Politikern nunmehr völlig offengelegt.
Ein Kritikpunkt des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat), der den Protest bundesweit bündelt: Privatwirtschaftliche Firmen – Provider und Telekommunikationsunternehmen – speichern die Daten, so sei dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. In der Tat haben findige Anwälte schon einen Klage-Weg gefunden, gespeicherte Daten von Internet-Musiktauschbörsen-Nutzern herauszukriegen, von denen sie dann saftige Geldstrafen fordern.
Elektronisches Handelsregister, zentrale Steuernummern, Kontenabfragen, Gesundheitschip: „Mit jedem Gesetz steigt der Unmut“ – für den 55-Jährigen war „von Anfang an klar, dass ich mich da hineinhängen würde“. Als einer von acht Beschwerdeführern hat Raschdorf am 31. Dezember, 11.45 Uhr, in Karlsruhe den Eilantrag gegen die Vorratsdatenspeicherung und die Verfassungsbeschwerde abgegeben. „Der Pförtner hat den Eingang quittiert. Wir haben uns mit ‚Gutes neues Jahr 1984‘ voneinander verabschiedet.“
Mehr als 30 000 Bundesbürger unterstützen die Beschwerde, der Berliner Anwalt Meinhard Starostik hat die 166 Seiten starke Schrift abgefasst. Raschdorf: „Bei der zurückgezogenen Volkszählung gab es 1300 Unterstützer – wenn jetzt 30 000 auf die Barrikaden gehen, müsste der Gesetzgeber das Zeichen verstehen.“ Eine Entscheidung über den Eilantrag wird kommende Woche erwartet. Grundrechte wie Privatsphäre, Fernmeldegeheimnis, Pressefreiheit seien durch die Datenspeicherung beeinträchtigt, argumentieren die Kritiker. Raschdorf: „Das ist der Einbruch in den geschützten häuslichen Raum.“ Auch die Berufsausübung, die Vertraulichkeit voraussetzt – wie bei Anwälten und Journalisten – werde beeinträchtigt.
Um gegen schwere Straftaten und Terroristen vorzugehen, würden „80 Millionen Deutsche unter Generalverdacht gestellt“. Und alle Nutzer von Telefonen, Handys und Internet diskriminiert. Der Reutlinger Steuerberater beschwört Bürgerängste vor Daten-Abgleichen, kritisiert den flankierenden Aufwand mit Rechenzentren und Speicherkapazitäten: „Was da an Ressourcen gefressen wird!“
Nur um 0,006 Prozent, glaubt das Bundeskriminalamt, werde sich durch die Vorratsdatenspeicherung die Aufklärungsquote verbessern. „Da ist der ganze Aufwand nicht sinnvoll“, sagt Raschdorf, der klare Äußerungen des Bundesdatenschutzbeauftragten vermisst. Die Chancen der Beschwerde seien aber „völlig offen“. Bei einer Ablehnung bliebe nur die Hoffnung auf den Europäischen Gerichtshof.