Der Wannweiler Gemeinderat treibt die Ortskernsanierung voran und will im Süden der Gemeinde weniger als früher geplant expandieren.
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Wannweil. Das Sanierungsgebiet „Ortskern 1“ hat die Gemeinde abgeschlossen, wenngleich es noch nicht komplett abgerechnet ist. Jetzt will die Wannweiler Verwaltung eine Fortsetzung für das Gebiet „Ortskern 2“ planen und 2012 die Aufnahme ins Landes-Sanierungsprogramm beantragen. Bürgermeisterin Anette Rösch möchte sich in den kommenden acht bis zehn Jahren verstärkt mit dem Wohngebiet zwischen Bahnhofstraße, Eisenbahnlinie, Schillerstraße und Echaz befassen. Zur Arrondierung sollen zusätzliche kleinere Bereiche in das Sanierungsgebiet einbezogen werden.
Der Gemeinderat war einstimmig einverstanden. Für die Planung sind 40 000 Euro im Haushalt eingestellt. Für insgesamt 15 000 Euro vergaben die Räte eine städtebauliche Grobanalyse und weitere planerische Leistungen.
In einem weiteren Punkt speckte das Gremium, ebenfalls einstimmig, die Planungen für Bebauung und Erschließung im Gebiete „Grieß / Kieser“ ab. Dort sind im Süden der Gemeinde eine umfangreiche gemischte Baufläche sowie gewerbliche Bauten vorgesehen.
Für die Erschließung wäre indes eine zusätzliche, umfangreiche Brücke über die Echaz und den „Energiekanal“ nötig, wie Bürgermeisterin Anette Rösch ausführte – was ein erheblicher Eingriff in ein naturbelassenes Gebiet sei und zu enormen Flächenverbrauch führe. Ohnehin sei die Echazaue dort ein wertvolles Biotop. Rösch plädierte für den Grundsatz: „Innen- vor Außenentwicklung.“ Eventuell will die Gemeinde das bisherige Sportgelände weiter nach Süden verlagern und anstelle des Fußballplatzes neue Häuser bauen.
Erich Herrmann war hochzufrieden mit der Reduzierung des Planungsgebietes, seine CDU-Fraktion habe schon 1992 aus ökologischen Gründen dafür votiert. „Das ist dort eine der wenigen Flächen, wo die Echaz noch naturbelassen fließt.“ Die Querspange mit neuer Brücke „hätte das Gebiet total zur Sau gemacht“, unterstrich Herrmann. Auch Otward Uwe Komanschek (ALW) begrüßte die „Weichenstellung“ durch die Entscheidung. Auf Antrag Herrmanns soll der Gemeinderat weitere Einzelheiten erörtern, die mittelfristig zu einer Änderung des Flächennutzungsplanes führen.