Sprechen wir Klartext: Bei dem Unfall am vergangenen Freitag in Wannweil haben die 500 Fahrgäste im Regionalexpress großes Glück gehabt. Man darf hier durchaus von einer Katastrophe sprechen, an der sie haarscharf vorbeigeschrammt sind.
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Gar nicht auszudenken, wenn der Lastwagenanhänger in einem anderen Winkel zu den Gleisen gestanden wäre, wenn die Lok den Lastwagen und nicht den Anhänger gerammt und der Lokführer weniger schnell reagiert hätte – wenn Leute am Übergang gewartet hätten, der Zug entgleist wäre ...
Vor diesem Hintergrund muss man sich die Worte des in unserem Artikel zitierten Bahnsprechers auf der Zunge zergehen lassen: „Wir haben den Übergang so gesichert, dass nichts passieren kann.“
Und wenn doch etwas passiert, sei das kein Argument, über die Verlegung des Bahnübergangs nachzudenken. Das klingt ein bisschen wie nach der Scherzregel „Paragraf 1: Ich habe immer Recht. Paragraf 2: Wenn ich mal nicht Recht habe, tritt automatisch Paragraf eins in Kraft.“
Selbstverständlich muss nach diesem Unfall neu über alte Argumente nachgedacht werden. Und das gilt auch für das Verkehrsgutachten aus dem Jahr 1995, auf das sich Bürgermeisterin Anette Rösch stützt. Denn Gegenverkehr, beweist der Unfall vom Freitag, schränkt die Leistungsfähigkeit des Bahnübergangs erheblich ein.
Das Mindeste, was jetzt verfügt werden muss, ist ein Durchfahrtsverbot für Lastwagen. Lässt sich dieses nicht durchsetzen, könnten Ampeln Abhilfe schaffen, die so weit entfernt vom Bahnübergang aufgestellt werden, dass sich größere Kaliber nicht mehr behindern können. Am sichersten freilich ist es, Übergänge überflüssig zu machen.
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