[X]
 per eMail empfehlen


   

Aus Mangel an Beweisen

Vermeintlicher Brandstifter profitiert von schlechter Ermittlung

Ein 68-jähriger Mann, der versucht haben soll, in Pliezhausen ein Wohnhaus in Brand zu stecken, wurde am Dienstag freigesprochen. Wegen schlampiger Ermittlungen reichte es nicht für eine Verurteilung.

Anzeige


moritz Siebert
Brandschutzexperte Frank Markmann erläutert beim Ortstermin den möglichen Tathergang.Bild: Franke Brandschutzexperte Frank Markmann erläutert beim Ortstermin den möglichen Tathergang.Bild: Franke

Pliezhausen/Reutlingen. In der Nacht auf den 26. Juni 2011 brach an einer Türe im Kellerraum einer 70-jährigen Pliezhäuserin ein Feuer aus. Da bei der Beweisaufnahme Fahrlässigkeit ausgeschlossen wurde, erhärtete sich der Verdacht auf Brandstiftung. Als Täter kam nur ein Mann aus dem Kreis Göppingen infrage, der bis Mitte 2009 mit der besten Freundin der Geschädigten liiert war. Der Verdächtige hatte, so die Staatsanwaltschaft, die Trennung nicht verkraftet und sei in der Pliezhäuser Nachbarschaft seitdem aufgefallen. Unter anderem soll er, nachdem seine ehemalige Freundin die Beziehung zu ihm beendet hatte, dieser und der Klägerin eine homosexuelle Beziehung vorgeworfen und dies mittels Flugblättern verbreitet haben. Seit Ende Juni dieses Jahres saß der 68-Jährige in Untersuchungshaft.

Ein Lokaltermin am Dienstagmorgen in Pliezhausen hätte über den Tathergang Klarheit schaffen sollen. Die bisherigen Ermittlungen waren aber so stümperhaft verlaufen, dass die Tat nicht rekonstruiert werden konnte. Laut Anklageschrift sei Brandbeschleuniger von außen auf irgendeine Weise durch die Kellertür in den Kellerraum gelangt. Die Dieselmischung sei dann ebenfalls von außen entflammt worden. Laut Frank Markmann, Sachverständiger für Brandursachen, wäre dies aber technisch kaum zu bewältigen gewesen. Nach seiner Auffassung sei der Brand von innerhalb des Kellerraums entstanden. Die Kellertüre, auf der die Brandspuren zu sehen waren, wurde aber längst ausgetauscht. Und auch die zur Beweisaufnahme erstellten Fotografien von der Tür waren für die Beweisaufnahme nicht hilfreich.

Obwohl der Tathergang selbst überhaupt nicht geklärt werden konnte, spreche „die Motivlage für die Tatbegehung durch den Angeklagten“, so Staatsanwalt Jan Vytlacil nach dem Ortstermin im Reutlinger Amtsgericht. Der Verdächtige sei am Tag vor der Tatnacht in Pliezhausen gesichtet und fotografiert worden. Sein Aufenthalt in Pliezhausen sei auffällig, weil er keine Bekannten außer seiner Ex-Freundin dort hätte. Am Tatort sei auch ein grüner Gummihandschuh gefunden worden, der eindeutig DNA-Spuren des 68-jährigen aufweist, was ein Sachverständiger ermitteln konnte. Diesen, das bestätigte auch der Angeklagte, habe er von seiner damaligen Freundin geschenkt bekommen. Vytlacil führte außerdem an, dass im Auto des Angeklagten auch ein Stabfeuerzeug und ein Abfüllstutzen gefunden wurden. Für die Staatsanwaltschaft ergebe dies „eine geschlossene Indizienkette“ und daher sei der Angeklagte „auf nicht näher bestimmbare Weise der Täter“. Da die Brandstiftung beim Versuch geblieben ist, so Vytlacil, läge ein minderschwerer Fall vor. Er plädierte deswegen auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung.

„Man merkt doch, dass das alles nicht passt“, kritisierte Verteidiger Alexander Heinig das Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Keine der angeführten Indizien sprächen für eine Tatbegehung. Der Beschuldigte hätte doch, so Heinig, sämtliche vermeintlichen Beweismittel entfernt. Im Besonderen spräche aber der bisher angenommene allerdings vom Sachverständigen Markmann für unmöglich erklärte Tathergang gegen seinen Mandanten als Täter. Der Verteidiger forderte die Einstellung des Verfahrens und beantragte Freispruch.

Schwere Vorwürfe an die zuständigen Ermittlungsbeamten erhob auch Richter Eberhard Hausch in seinem Urteilsspruch. Nur deswegen gäbe es keine eindeutige Beweislage, sondern lediglich einen dringenden Tatverdacht. Der Angeklagte könne nicht verurteilt werden, so Hausch, weil „keine zwingenden Indizien“ vorlägen. Er sprach den Angeklagten frei. „Ein schaler Nachgeschmack bleibt aber“, so der Richter abschließend.

Info Richter: Eberhard Hausch, Staatsanwalt: Jan Vytlacil, Verteidiger: Alexander Heinig, Schöffinnen: Ute Margret Seitz und Barbara Werner

23.11.2011 - 08:30 Uhr | geändert: 23.11.2011 - 08:49 Uhr

Sie möchten diesen Artikel weiter nutzen? Dann beachten Sie bitte unsere Hinweise zur Lizenzierung von Artikeln (hier klicken)

Anzeige

Anzeige


Nachrichten aus ...
Reutlingen Wannweil Pliezhausen Walddorfh�slach Ammerbuch T�bingen Dettenhausen Kirchentellinsfurt Kusterdingen Gomaringen Dusslingen Ofterdingen Mössingen Nehren Bodelshausen Hirrlingen Neustetten Rottenburg Starzach Horb
Anzeige


Anzeige


Ihr Kontakt zur Redaktion

Single des Tages
Anzeige
Coole Streetwear - Mode von Carhartt gibt es bei Def-shop