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Tübingen/Stuttgart

Tübingerin setzt sich durch: Mit Kind keine Studiengebühren

Studierende mit Kindern im Alter bis zu 14 Jahren sind ab sofort von Studiengebühren befreit. Das erreichte eine Tübingerin am Mittwoch im Petitionsausschuss.

 
Paola Rapp brachte den Stein ins Rollen. Ende August berichtete das SCHWÄBISCHE TAGBLATT über die 30-jährige alleinerziehende Studentin der Geschichte und Erziehungswissenschaft, die trotz Kind Studiengebühren bezahlen musste – weil die Gebühren-Befreiung für studierende Eltern laut Gesetz nur bei Kindern bis zum achten Lebensjahr gewährt wird. Dieses Alter hatte ihre Tochter Ende vorigen Jahres überschritten.

Rapp sollte also nun Studiengebühren zahlen, obwohl weder ihre Tochter weniger Kosten verursachte als vorher, noch ihre eigenen Einkünfte sich verbessert hatten.

Selten hat die Politik so schnell ein Einsehen: Kaum war die Ungerechtigkeit publik und die Empörung groß, kündigte Wissenschaftsminister Peter Frankenberg an, die Gebührenbefreiung auf Studierende mit Kindern zwischen acht und 14 Jahren auszudehnen.

Das neue Gesetz kann aber frühestens zum Jahresbeginn 2009 in Kraft treten, weshalb sich am Mittwoch der Petitionsausschuss des Landtags in Stuttgart wie lange geplant trotzdem mit Paola Rapp und der Frage beschäftigte, was in der Übergangszeit geschehen soll. Die Parlamentarier kamen zu dem Schluss, dass per Verwaltungsvorschrift ab sofort, also schon im Wintersemester gelten soll: Studierende mit Kindern bis 14 Jahren sind von den Gebühren befreit.

Die drei Tübinger Landtagsabgeordneten von CDU, SPD und Grünen, die alle dem Petitionsausschuss angehören, traten übereinstimmend für die Neuregelung ein.

upf
25.09.2008 - 08:30 Uhr | geändert: 10.08.2009 - 17:00 Uhr
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