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Stuttgart

Land senkt Hürden für die Briefwahl

Baden-Württemberg erleichtert die Briefwahl: Bereits bei der Landtagswahl im März 2011 reicht ein einfacher Antrag, um per Brief wählen zu können. Das geht aus einem Gesetzentwurf von Innenminister Heribert Rech (CDU) hervor, der der SÜDWEST PRESSE vorliegt und heute Abend im Kabinett verabschiedet werden soll.

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Stuttgart Bislang mussten diejenigen, die am Wahltag nicht im Wahllokal ihre Stimmen abgeben konnten, glaubhafte Hinderungsgründe angeben, um per Brief wählen zu dürfen. Dies habe jedoch nur "einen bürokratischen Aufwand ohne erkennbaren Nutzen" verursacht, da "keine wirksame Möglichkeit der Nachprüfung in diesem Massenverfahren besteht", schreibt Rech in der Kabinettsvorlage.

Bei der Landtagswahl 2006 haben rund 570 000 Bürger per Brief gewählt. Das entsprach einem Anteil von 14,2 Prozent aller Wähler. Trotz der bisher normierten Voraussetzungen ist der Anteil kontinuierlich gewachsen. Rech erwartet durch den Wegfall der Angabe von Hinderungsgründen aber keinen gesonderten Anstieg. Um den "Ausnahmecharakter" der Briefwahl zu erhalten, muss dafür weiter ein Antrag gestellt werden.

Ein weitere Änderung im Landtagswahlgesetz sieht vor, dass künftig aus Spargründen auf die öffentliche Bekanntmachung und Bestellung des Landeswahlausschusses und der Kreiswahlausschüsse verzichtet wird. rol.

03.05.2010 - 11:04 Uhr
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