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Tübingen

Geldstrafe für Abgeordneten: Pflüger soll 12000 Euro zahlen

Das Münchner Amtsgericht hat den Tübinger Europaabgeordneten der Linken Tobias Pflüger zu einer Geldstrafe von 12 000 Euro verurteilt. Die Richterin sah es als erwiesen an, dass er bei der Sicherheitskonferenz 2005 Polizisten mit Worten wie „Arschloch“ und „Arschkopf“ beleidigt habe. Mit Hinweis auf Pflügers Vorbildfunktion verhängte sie eine Strafe von 60 Tagessätzen zu je 200 Euro.

 

Tübingen. Die Staatsanwältin hatte 60 Tagessätze zu je 150 Euro gefordert.

Pflüger will Berufung einlegen: „Es ist ein absurdes Urteil, ich habe niemanden beleidigt.“ Die als Zeugen vernommenen Polizisten hätten sich erkennbar in Widersprüche verwickelt. Der zunächst erhobene Vorwurf der Körperverletzung wurde nicht aufrecht erhalten. Er hatte der Aufhebung der Immunität des Abgeordneten zugrunde gelegen. Die Anwältin des 44-Jährigen sprach deshalb davon, die Staatsanwaltschaft habe die Aufhebung erschlichen.

ran

04.03.2009 - 08:30 Uhr | geändert: 10.08.2009 - 17:10 Uhr
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