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Kreisbau übernimmt die Verantwortung nicht

Schuld am Schimmel

Aus dem Streit um eine verschimmelte Wohnung in Bodelshausen ist eine Zivilsache vor dem Tübinger Amtsgericht geworden, vorerst ohne Einigung.

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Susanne Mutschler

Tübingen / Bodelshausen. „Wollen Sie überhaupt nicht wissen, was in dem Gebäude los ist?“, fragte Rechtsanwalt Nicolai Mehl am Dienstag den Vertreter der Kreisbaugesellschaft, Max Wiedermann. Mehl vertritt eine fünf-, demnächst sechsköpfige kurdische Familie, die in Bodelshausen in einer Sozialwohnung lebt. Das 1973 gebaute Mehrfamilienhaus, im dem sich die Wohnung befindet, gehört der Kreisbaugesellschaft Tübingen. Seit zwei Jahren beschwert sich die Familie, weil der Schimmel die Tapeten von den Wänden löst und sich bereits in den Matratzen eingenistet hat.

Auch die Vormieter in dieser Wohnung hätten schon Schimmelstellen festgestellt. Ähnlich unangenehme Entdeckungen hätten auch die Bewohner in der Erdgeschosswohnung gemacht, führte Mehl aus. Die Ursache für den Schimmelbefall ist für ihn „ein Gebäudemangel“. Möglicherweise wachse der Schimmel entlang des Ringbalkens durch das ganze Haus. Schimmelfrei könne man diese Wohnung nur halten, „wenn man niemals duscht oder kocht und am besten gar nicht da ist“.

Max Wiedermann dagegen ging davon aus, dass die Mieter ständig „falsch gelüftet“ hätten. „Es gibt durchaus Anhaltspunkte, dass es am Mieterverhalten liegt“, hielt er entgegen. Die Familie in eine andere Wohnung umziehen zu lassen, kam für den Anwalt der Kreisbau nicht in Frage. „Wir können nicht einfach eine neue Wohnung anbieten, bloß weil jemand Schimmel hat.“

Richter Ulrich Polachowsi regte an, einen Sachverständigen heranzuziehen. Nur so könne man die Ursache klären. Es gebe „bewährte Methoden“ beim Entfernen von Schimmel. Sollte es allerdings am Gebäude liegen, nütze eine separate Wohnungsrenovierung nichts, sagte er und sah bei einer Generalsanierung die Gefahr steigender Mieten.

Sein Mandant werde sich weder an einem Gutachten noch an der Schimmelbeseitigung beteiligen, lehnte Mehl eine Kostenübernahme durch die kurdische Familie ab. „Auf keinen Fall“, sagte er. Um die Klage vor Gericht bringen zu können, hatte er für die Mieter Prozesskostenhilfe beantragt. Zur Zeit suche der Vater „aus Fürsorge für seine Familie“ intensiv nach einer neuen Bleibe.

Man werde den Schimmel beseitigen, die Wohnung neu vermieten und abwarten, ob der Befall bei anderen Mietern wieder auftauche, war ein Vorschlag, den Meik Hilpert von der Kreisbaugesellschaft machte. Im Zweifelsfall könne man dann immer noch einen Gutachter bestellen. Die Urteilsverkündung ist voraussichtlich am 18. August.

15.07.2009 - 08:30 Uhr | geändert: 10.08.2009 - 18:00 Uhr

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