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Landrat entlastet sich selbst

Korruption in Schwarzwald-Klinik?

In der Freudenstädter Kreisklinik wird gegen den Geschäftsführer ermittelt, es gab eine Razzia. Intern hat er aber nichts zu befürchten: Der Landrat hat es disziplinarrechtlich auf den Anzeigenerstatter abgesehen.

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ANDREAS ELLINGER

Freudenstadt Wegen des Verdachts der Untreue ermittelt die Staatsanwaltschaft Rottweil seit knapp einem Jahr gegen den Geschäftsführer der "Krankenhäuser Landkreis Freudenstadt gGmbH" (KLF), Rainer Schmidhuber. Während die Ermittler noch die Ergebnisse ihrer Klinik-Durchsuchung auswerten, hat Landrat Peter Dombrowsky, der den KLF-Aufsichtsrat führt, schon die Unschuld Schmidhubers festgestellt: "Es handelt sich um einen Sachverhalt, der im Rahmen der Geschäftsführung ordnungsgemäß abgewickelt wurde." Von der Razzia Ende April hat er sein Kontroll-Gremium erst in der turnusmäßigen Sitzung informiert - mehr als zwei Monate später.

Vielleicht genügt das in einer gemeinnützigen Kreiskrankenhaus GmbH, in der die Gesellschafter-Versammlung als wichtigstes Organ nur aus einer Person besteht - aus Peter Dombrowsky. Als Landrat vertritt er den einzigen Gesellschafter, den Landkreis. In dieser Funktion entlastet er den Aufsichtsrat, dem er selbst vorsitzt. Das Landratsamt beschreibt das so: "Der Landrat ,versammelt sich in der Gesellschafter-Versammlung. Dazu braucht er keine Einladung, keine Tagesordnung und keine Anwesenheitsliste - und beschließt, was zu beschließen ist."

Laut Dombrowsky geht es in dem Ermittlungsverfahren gegen den Geschäftsführer um den Vorwurf, er habe "zu Unrecht einem Mitarbeiter der KLF ein Darlehen gewährt. Im Rahmen dieser Darlehensgewährung habe er auf Forderungen der KLF verzichtet". Dieser Sachverhalt werde im Rahmen der Jahresabschluss-Prüfung von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft untersucht, schreibt der Landrat. "Eine Beanstandung des Jahresabschlusses ergab sich nie."

Diese Prüfung findet allerdings nach Grundsätzen statt, die lediglich "mit hinreichender Sicherheit" gewährleisten sollen, "dass Unrichtigkeiten und Verstöße erkannt werden". So steht es im "Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers". Und: Beurteilt wird der Jahresabschluss "überwiegend auf der Basis von Stichproben".

Jetzt prüfen Spezialisten der Landespolizeidirektion Karlsruhe die Kreisklinik-Unterlagen - im Auftrag der Staatsanwaltschaft. Die Ermittler müssen nach Informationen der SÜDWEST PRESSE klären, was aus Zahlungsrückständen eines Chefarztes geworden ist, die sich in einer Größe von knapp 200 000 Euro bewegt haben sollen. Wie ein solcher Schuldenberg entstehen kann? Wenn ein Chefarzt manche Leistungen direkt mit Patienten abrechnet - und dann den Anteil für Sachkosten und Nutzungs-Entgelte nicht an die Klinik abführt. Und das über Monate oder sogar Jahre hinweg.

Ein Teil dieser Rückstände soll in eine Art Darlehen umgewandelt worden sein. Die Ermittler müssen untersuchen, ob es sich um ein Darlehen im Sinne der Geschäftsordnung handelt. Deren Paragraf 5 regelt, dass der Aufsichtsrat einer Kreditvergabe außerhalb des genehmigten Wirtschaftsplans zustimmen muss, sofern die 50 000-Euro-Grenze überschritten wird.

Grundsätzlich geht es um Geld, das die KLF selbst braucht. Seit Jahren macht sie Verluste, zuletzt fünf Millionen Euro. Dieses Defizit trägt der Landkreis. Trotzdem hat der Aufsichtsrat, in dem auch Kreisräte sitzen, dem Geschäftsführer eine Erfolgsprämie bewilligt: rund 20 000 Euro. Und dem verschuldeten Chefarzt soll jemand eine fünfstellige Gehaltserhöhung gewährt haben, die es ihm erleichterte, seine Zahlungsrückstände zu verringern.

Inwiefern die Klinik-Führungskräfte gemeinsame Sache machen, ist eine Frage, die sich den Ermittlern stellen könnte. Nicht bestätigt hat sich offenbar ein Anfangsverdacht gegen den Ärztlichen Direktor - dieses Verfahren wurde eingestellt. Nachdem die Anwälte von Rainer Schmidhuber die Ermittlungsakte eingesehen haben, meint die KLF-Führung den Anzeigenerstatter zu kennen. Der Kreistag ist nach Auskunft mehrerer Mitglieder in nichtöffentlicher Sitzung darüber informiert worden, dass gegen den Hinweisgeber disziplinarrechtliche Schritte geprüft werden - während für den Geschäftsführer die Unschulds-Vermutung gilt, wie Kreis-Chef Dombrowsky betont.

26.07.2010 - 08:30 Uhr

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