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Elbphilharmonie: Stadt darf auf Schadenersatz klagen

Ex-Bürgermeister Ole von Beust weist Schuld von sich

Einen Tag nach der Befragung von Beusts entschied das Landgericht Hamburg: Die Stadt darf den Bauherrn verklagen, weitere Anträge wies es ab.

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DPA, EB
Artikelbild: Ex-Bürgermeister Ole von Beust weist Schuld von sich Ole von Beust im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Elbphilharmonie im Rathaus. Foto: dpa

Hamburg Die Stadt Hamburg darf vom Baukonzern Hochtief grundsätzlich Schadenersatz für die Bauzeitverlängerung an der Elbphilharmonie einklagen. Das hat das Landgericht Hamburg nur einen Tag nach dem Auftritt des ehemaligen Hamburger Bürgermeisters Ole von Beust (CDU) vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss der Bürgerschaft im Festsaal des Hamburger Rathauses entschieden.

Von Beust hatte am Donnerstagabend zwar die politische Verantwortung für Probleme beim Bau des Jahrhundertbauwerks übernommen, gleichzeitig aber jede Schuld von sich gewiesen. Er habe weder vorsätzlich noch fahrlässig gehandelt. "Einen Schuldvorwurf lasse ich nicht gelten", sagte er dem Ausschuss, dem Ole Thorben Buschhüter (SPD) vorsteht. Die Elbphilharmonie gilt als Lieblingsprojekt von Beusts, der von 2001 bis 2010 Bürgermeister der Stadt war. "Ich bedaure es, dass die Schwierigkeiten, Verzögerungen, Kostensteigerungen und Verhandlungen über weitere Kostensteigerungen die richtige Entscheidung negativ belasten", sagte der 56-Jährige. Auch wenn im Nachhinein manches anders beurteilt werden könnte: Die Entscheidung zum Bau der Elbphilharmonie würde er heute wieder so treffen. SPD, Linke und FDP reagierten enttäuscht auf seinen Auftritt. Die erhofften Antworten habe er nicht gegeben. Stattdessen zeigte er eklatante Erinnerungslücken.

Zwei weitere Anträge der Stadt wies das Landgericht gestern jedoch ab: Weder über einen Anspruch des börsennotierten, in Essen ansässigen Konzerns Hochtief auf Bauzeitverlängerung noch über den Anspruch der Stadt auf die Fertigstellung des Konzerthauses bis Februar 2012 werde die Kammer entscheiden, sagte der Vorsitzende Richter. "Es hat hier niemand wesentlich verloren oder gewonnen - inhaltlich hat sich hier bisher noch gar nichts getan", erklärte er weiter.

Der Vorsitzende der Realisierungsgesellschaft Elbphilharmonie, Heribert Leutner, interpretierte das Ergebnis der Verhandlung positiv: Die Stadt habe gute Chancen auf Schadenersatz. Das Verfahren werde sich aber noch über Monate ziehen, sagte Leutner.

Hochtief kündigte an, vor Gericht darzulegen, dass das Bauunternehmen nicht für die Verzögerungen verantwortlich sei. Die Firma könne "bis heute durch Planungsverzüge und andere durch die Elbphilharmonie KG verursachte Bauablaufstörungen die Elbphilharmonie gar nicht fertigstellen".

Zunächst sollte das Konzerthaus am Hafen die Steuerzahler 77 Millionen Euro kosten, mittlerweile liegt der Anteil bei 323,5 Millionen Euro.

Auch der Fertigstellungstermin hat sich immer wieder verschoben: Erst sollte das Prestigeobjekt 2009 eröffnet werden, später hieß es 2010 - zuletzt nannte der Baukonzern als Termin November 2014.

04.02.2012 - 08:30 Uhr

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