Schwurgericht sucht nach Beweggründen für Kindstötung
Lustig, aktiv und schick: So kannten Freundinnen die 43-jährige Frau aus Bodelshausen, die sich nun wegen Totschlags an ihrem siebten Kind vor Gericht verantworten muss. Im vergangenen Jahr hatte sie sich plötzlich immer stärker zurückgezogen.
Anzeige
Susanne Mutschler
Tübingen / Bodelshausen. Anders als den Lebenspartnern war den langjährigen Freundinnen der heute 43-jährigen Angeklagten nicht entgangen, dass diese sich im Sommer 2009 veränderte. Der einen fiel auf, dass sie auf einmal in einem „lotterigen T-Shirt“ ins Schwimmbad kam, obwohl sie sonst „immer super und figurbetont angezogen“ gewesen sei. Eine andere fand ihre Brüste deutlich größer, und eine dritte bemerkte den wachsenden Bauch und dass sich die Angeklagte „rar machte“ und immer mehr in ihrem Haus verbarrikadierte.
Auf ihre Fragen hätten sie – je nach Fortschritt der Schwangerschaft – unterschiedliche Antworten bekommen. Im Mai habe die Angeklagte noch abgestritten, überhaupt schwanger zu sein, im August von einer Fehlgeburt erzählt und im Oktober behauptet, eine Totgeburt erlitten zu haben. Die Sorge der Freundinnen war begründet, denn 2004 hatte die sechsfache Mutter schon einmal ein Neugeborenes in der Toilette der Tübinger Klinik ausgesetzt.
Auch damals hatte sie die Schwangerschaft sorgsam verborgen. Dem Vater des Kindes hatte sie eine Geschichte von Zysten in der Gebärmutter aufgetischt. Von seinem Sohn habe er erst durch den Zeitungsbericht erfahren, sagte der Glaser aus Bodelshausen. Das Besuchsrecht musste er sich über das Familiengericht erstreiten.
Die intensiven Frauenfreundschaften der Angeklagten hatten im Kindergarten, der Schule und im Sportverein begonnen. Sie war aktiv im Elternbeirat, organisierte Kindergartenfeste und engagierte sich im Fußballverein. Man sei zusammen zum Schwimmen gegangen, zum Wandern und Grillen, man habe sich gegenseitig besucht und sei auch mal gemeinsam ausgegangen.
Als „geradeheraus, offen und lustig“, wird sie von einer der Zeuginnen charakterisiert. Sie stehe gerne im Mittelpunkt und vertrete ihre Standpunkte kompromisslos. „Eine hilfsbereite Person“, sagte eine andere. Bereitwillig habe sie ihre Großmutter bei sich im Haus aufgenommen und – wenn Not am Mann war – zusätzlich auch noch ein paar Kinder der Freundinnen beaufsichtigt.
Auch wenn ein rauer, burschikoser Umgangston geherrscht habe, sei sie immer für ihre Kinder da gewesen, beschrieb eine der Freundinnen das Familienleben. Als Patin eines der Söhne sei sie schockiert gewesen, dass ihr die Angeklagte die Schwangerschaften verheimlichte. Dabei habe sie ihr immer Hilfe und Unterstützung angeboten.
Weil die Gerüchte im Dorf nicht aufhörten, benachrichtigte eine der besorgten Frauen im Oktober das Jugendamt. Seit sie von der angeblichen Totgeburt gehört habe, hätten bei ihr „alle Alarmglocken geläutet“. Bei einem Wunschkind hätte sie die Schwangerschaft nicht zu verheimlichen brauchen, war ihr Argument. „Ich habe gewusst, dass die das Kind töten wird“, erklärte sie aufgewühlt vor Gericht.
Ob denn die Kindsaussetzung 2004 oder die verheimlichten Schwangerschaften je ein Thema von Gesprächen gewesen seien, wollte der Gutachter Peter Winckler wissen. Bei solchen Fragen habe die Angeklagte immer gleich mit Trotz reagiert, erinnerte sich einer der Lebensgefährten. Auch die Freundinnen bohrten nicht nach. Mit der Erklärung, sie sei damals nicht ganz bei sich gewesen, gaben sie sich zufrieden.
Der Prozess geht am Dienstag weiter. Dann will die Angeklagte sich selbst äußern, gab ihr Anwalt Christoph Geprägs bekannt.