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Marihuana auf drei Stockwerken

Nehrener wegen Anbaus von Cannabis vor Gericht

Weil sie in einem Dußlinger Bauernhaus eine professionelle Cannabiszucht aufbauten, stehen zwei Nehrener jetzt vor dem Tübinger Amtsgericht. Einer der beiden will von seiner Beteiligung inzwischen nichts mehr wissen.

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Susanne Mutschler

Tübingen. Ungefähr 70 abgeerntete Cannabispflanzen, 80 erntereife, 74 wachsende und über 90 Setzlinge, zusammen ein geschätztes Gewicht von 18 Kilogramm Marihuana, fanden die Kriminalbeamten vor, als sie im vergangenen September nach einem „vertraulichen Hinweis“ ein heruntergekommenes Bauernhaus im Dußlinger Ortskern betraten. Die beiden Gras-Gärtner ertappten sie an Ort und Stelle.

Ein kleiner Wald von Marihuana-Stauden: Über drei Stockwerke hinweg wurde die Plantage in ... Ein kleiner Wald von Marihuana-Stauden: Über drei Stockwerke hinweg wurde die Plantage in Dußlingen angelegt. Archivbild

Dass die neuen Mieter von nebenan kein konventionelles Familienleben führten, war den Dußlinger Nachbarinnen gleich aufgefallen. Von einem „Salzlager“ sei die Rede gewesen, erzählte eine Zeugin, die von ihrem Küchenfenster aus Tag und Nacht einen guten Blick auf das verrammelte Gebäude hatte. Sie vermutete ein heimliches Liebeslager. Als sparsame Schwäbin regte sie dabei nur das ständig durch die Ritzen der Schlagläden schimmernde elektrische Licht auf. Zwei, drei Mal in der Woche seien die Herren gekommen, vor allem nach Mitternacht, sagte sie.

Der Jüngere der beiden, ein 39-jähriger Daimler-Arbeiter aus Nehren, war 2008 schon einmal wegen einer Haschisch-Plantage im eigenen Haus vor Gericht gestanden. Der Tatvorwurf sei „im wesentlichen“ der gleiche wie beim ersten Mal, glaubte Richter Eberhard Hirn.

Doch das sah der Angeklagte inzwischen ganz anders. Nicht er, sondern sein sechs Jahre älterer Kumpel, Lagerist in einem Dußlinger Unternehmen und „Altkiffer“ wie er selbst, sei die treibende Kraft gewesen. Dieser habe ihn angesprochen, weil ihm das nötige Fachwissen gefehlt habe. Der Verdacht, dass sein damaliger Freund tatsächlich eine eigene Anlage aufgezogen habe, sei ihm erst gekommen, als jener das Dußlinger Haus – angeblich als Büro für eine Reinigungsfirma – angemietet habe und „immer genug Gras zu rauchen hatte“. Doch bei seinen wenigen Besuchen dort habe er nicht mitgekriegt, „dass da was angebaut wurde“.

Bei allen Schritten sei „halbe-halbe“ vereinbart gewesen, entgegnete der Mitangeklagte, sowohl bei der Miete, der Anlage als auch bei der Pflanzenpflege. Gemeinsam seien sie nach Stuttgart gefahren, um in einem „Grow-Shop“ alles Nötige zu besorgen. Nur wegen der Vorstrafen seines Partners habe er den Mietvertrag und die Stromrechnungen mit seinem Namen unterschrieben. Er selbst habe nur seinen Eigenbedarf im Sinn gehabt. „Ein paar Kilo in der Kühltruhe bunkern als Vorrat auf Jahre hinaus“, sagte er, gab aber zu, dass ihm der Erntesegen dann „über den Kopf gewachsen“ sei.

Richter Hirn war sichtlich überrascht von der angeblichen Schuld- und Ahnungslosigkeit des jüngeren Angeklagten. Wozu er denn die Feingoldwaage, das Folienschweißgerät, die stark nach Marihuana duftende Transportbox, die Leuchtstoffröhren oder die für eine Beregnungsanlage gelochten Röhren in seinem Hobbykeller gebraucht habe, fragte er. Auch die Päckchen mit Marihuana neben dem Ehebett konnte er sich trotz der Beteuerung der Ehefrau, sie habe das Gras zufällig auf dem Dachboden gefunden, nur schwer erklären. Die Behauptung des Nehreners, all dies seien Überbleibsel aus seiner ersten Verurteilung, wollte Richter Hirn bis zum nächsten Verhandlungstermin am 17. Februar, um 14.30 Uhr anhand der Spuren an den Asservaten überprüft wissen.

Info Vorsitzender Richter: Eberhard Hirn, Staatsanwalt Florian Fauser, Rechtsanwälte: Dieter Cohen, Hans-Christoph Geprägs.

02.02.2011 - 16:30 Uhr

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